07.08.2025

Urteil zu Staatstrojanern: eco begrüßt Klarstellung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Leitsätze zu zentralen Vorschriften zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und zur Online-Durchsuchung veröffentlicht und dabei deren verfassungsrechtliche Grenzen klargestellt. Bei der sogenannten Quellen-TKÜ wird nicht der klassische Leitungsverkehr überwacht, sondern die Kommunikation direkt an der Quelle, also auf dem Endgerät, mitgelesen, bevor sie verschlüsselt werden kann. Dazu sagt eco Vorstand Klaus Landefeld:

„Die heute veröffentlichte Entscheidung bringt ein Stück überfällige Rechtssicherheit in die Debatte um staatliche Überwachungsinstrumente, wirft aber auch neue Fragen insbesondere hinsichtlich der Wirkung des Eingriffes in moderne Kommunikationsmittel auf. Dass der Einsatz von Quellen-TKÜ bei leichteren Straftaten für unverhältnismäßig erklärt wurde, ist ein wichtiges Signal. Auch die Feststellung, dass die Online-Durchsuchung ohne Zitierung des Fernmeldegeheimnisses verfassungswidrig ist, bestätigt die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung bei Grundrechtseingriffen.“

Rechtlich sei damit manches klarer geworden – technisch bleibe das Risiko jedoch bestehen. Denn der Einsatz von Staatstrojanern, so Landefeld, beruhe weiterhin auf einem Zielkonflikt: „Um Ermittlungen zu ermöglichen, hält der Staat gezielt Sicherheitslücken offen oder kauft sie ein. Damit setzt er bewusst alle IT-Systeme – und nicht nur die der mutmaßlichen Täter – einer erhöhten Angreifbarkeit aus. Der Staat aber darf nicht selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit werden.

Der Gesetzgeber sei nun gefordert, nicht nur formale Nachbesserungen vorzunehmen, sondern diesen Zielkonflikt grundlegend aufzulösen. „Eine zukunftsfähige Sicherheitsstrategie braucht verbindliche Regeln zum Schwachstellenmanagement, klare Transparenzpflichten bei Eingriffsbefugnissen und ein IT-Sicherheitsverständnis, das den grundlegenden Schutz der Bevölkerung über den Zugriff in wenigen Einzelfällen priorisiert“, plädiert Landefeld. „Schauen Sie sich die gerade aktuell diese Woche neu veröffentlichten Zahlen zum Einsatz der diversen Staatstrojaner einmal an: für eine Handvoll Einsatzfälle pro Jahr wird die Cybersicherheit von rund 90 Millionen Bürger:innen und Unternehmen riskiert. Wie kann das verhältnismäßig sein?“

 

 

 

 

Klasu Landefeld