Die EU-Kommission veröffentlicht ihre finalen Leitlinien zu den Transparenzpflichten im Rahmen des AI-Acts, nur 13 Tage vor deren Anwendung. Nach Ansicht von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. ist das deutlich zu spät. Unternehmen müssen nun innerhalb kürzester Zeit komplexe Vorgaben analysieren, interne Prozesse anpassen und technische Lösungen implementieren. Eine generelle Verschiebung der Transparenzpflichten gibt es nicht. Für KI-Systeme, die ab dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht werden, gelten die Anforderungen unmittelbar. Auch bereits angebotene Systeme sind nicht grundsätzlich ausgenommen.
Positiv bewertet eco in einer ersten Einschätzung, dass die Leitlinien anhand konkreter Beispiele erläutern, welche Systeme unter die Transparenzpflichten fallen und wo Ausnahmen greifen können. Das erleichtert eine erste rechtliche Einordnung. Für eine verlässliche und praxistaugliche Umsetzung reicht dies jedoch nicht aus.
Es fehlen weiterhin allgemein anerkannte, robuste und interoperable Standards für die Kennzeichnung KI generierter oder manipulierter Inhalte. Weder die Leitlinien noch der freiwillige Code of Practice beantworten zentrale technische und rechtliche Fragen abschließend. Der Verweis auf alternative, gleichwertige Lösungen schafft ebenfalls keine ausreichende Sicherheit, solange unklar bleibt, nach welchen einheitlichen Maßstäben die zuständigen Behörden diese bewerten werden. Unterschiedliche nationale Auslegungen würden Rechtsunsicherheit und einen europäischen Flickenteppich zusätzlich verschärfen.
Besonders deutlich werden die Lücken bei hybriden Inhalten. In der Praxis entstehen Texte, Bilder oder Audiodateien häufig durch ein Zusammenspiel menschlicher und maschineller Bearbeitung. Wann eine unterstützende Bearbeitung endet und eine kennzeichnungspflichtige KI Generierung beginnt, bleibt vielfach offen. Auch bei KI Assistenten fehlt eine klare und praxistaugliche Antwort darauf, wann und wie häufig Nutzer über die Interaktion mit einem KI System informiert werden müssen. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von Diensten und die Nutzererfahrung haben.
eco fordert deshalb schnellstmöglich einheitliche, medienspezifische und technisch umsetzbare Standards sowie eine europaweit abgestimmte und verhältnismäßige Vollzugspraxis. Verbindliche Pflichten brauchen rechtzeitig verbindliche Orientierung. Andernfalls zahlen Unternehmen und Anwender den Preis für eine Regulierung, deren praktische Umsetzung erst geklärt wird, nachdem sie bereits gilt.


