Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt und in der Digitalen Agenda nochmals betont, die Potentiale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum ausschöpfen zu wollen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN zu verbessern. Dazu sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter geschaffen werden. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber sei, so die Bundesregierung, dringend geboten. Hierzu wird eine Klarstellung der Haftungsregelungen im Telemediendienstgesetz (TMG) analog zu Access-Providern in Erwägung gezogen. Die Bundesregierung hat angekündigt in Kürze einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Die Bestrebungen der Bundesregierung hat der eco zum Anlass genommen, um den Einsatz von Funktechnologien wie WLAN aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Einleitend stellte Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze, zunächst eine aktuelle eco Studie zum Stand der Nutzung von Funktechnologien wie WLAN in internationalen Vergleich und insbesondere zur Nutzung von öffentlichen WLAN in Deutschland vor. Die im Vergleich geringe Verbreitung von öffentlichen WLANs in Deutschland war dann Grundlage für die anschließende Diskussion um die von der Bundesregierung beabsichtigten Gesetzesvorhaben in diesem Bereich. Der Kern der rechtlichen Diskussion bildete die Frage, in welchen Ausmaß die Lockerung der Haftung von Betreibern von öffentlichen WLAN erfolgen soll, um damit die wirtschaftlichen Anreize für den Betrieb öffentlicher WLANs zu verbessern. Die Bandbreite der im Rahmen des Politikfrühstücks diskutierten rechtlichen Fragestellungen und Ansätze reichte dabei von einer faktischen Abschaffung der Störerhaftung in diesem Bereich bis zu einem gesetzlichen Identifikationszwang für Nutzer bei jedem einzelnen Funknetz.
eco befürwortet die Ankündigung der Bundesregierung, die Potenziale von lokalen Funknetzen als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum ausschöpfen zu wollen, warnt jedoch davor, durch unnötige und unbedachte gesetzgeberische Eingriffe, das etablierte Haftungsgefüge des TMG aus dem Gleichgewicht zu bringen. Es besteht die Gefahr, dass ein kleiner Gewinn an Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber, einen großen Verlust derselben für sämtliche Internetdienstanbieter zur Folge hat. Daher sollten Änderungen in diesem für die Internetwirtschaft so sensiblen Bereich, nur mit Bedacht, Umsicht und einer umfassenden Rechtsfolgenabschätzung vorgenommen werden.
Hier finden Sie die vollständige eco Studie sowie ein Factsheet und ein Hintergrundpapier zum Thema WLAN.