Änderung des Telemediengesetzes
Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber?
Host-Provider als „gefahrgeneigte Dienste“?
Am Mittwoch, den 16. September, hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (2. TMGÄndG) beschlossen.
Damit erreicht ein Vorhaben das parlamentarische Verfahren, das bei In-Kraft-Treten erhebliche negative Auswirkungen auf die Internetwirtschaft haben wird.
Das Anliegen, die Haftung für Anbieter von WLAN-Hotspots rechtssicher zu regeln, ist zwar grundsätzlich sehr begrüßenswert. Leider schafft der Kabinettsentwurf es nicht, diese Rechtssicherheit herzustellen. Vielmehr werfen die vorgesehenen Bestimmungen neue Fragen auf.
Ein zweiter Punkt des Entwurfs ist noch kritischer zu bewerten: Die Neuregelung der Host-Providerhaftung. eco hat bei dem renommierten Medienrechtsexperten Dr. Dieter Frey ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass die bisher geltenden Haftungsregelungen, die auf der für alle Mitgliedstaaten verbindlichen E-Commerce-Richtlinie basieren, durch den Entwurf ausgehebelt werden. Die vorgeschlagene Norm sei eklatant europarechtswidrig ist und füge sich nicht in das Haftungsgefüge des TMG ein.
Das Ziel, Geschäftsmodelle zu unterbinden, die auf Urheberrechtsverletzungen aufbauen, wird die Bundesregierung so keinesfalls erreichen. Stattdessen werden etablierte Modelle kriminalisiert und die Investitions- und Innovationsbereitschaft nachhaltig gehemmt.
Im Rahmen des Politikfrühstücks möchten wir Ihnen die Position der Internetwirtschaft zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorstellen. Im Anschluss daran ist Zeit für Fragen und Diskussion.
Es würde uns sehr freuen, Sie zu unserem Politikfrühstück begrüßen zu dürfen:
am Dienstag, den 29.09.2015
von 08:00 bis 09:30 Uhr
im eco Hauptstadtbüro (Französische Straße 48, 10117 Berlin)
Zur Veranstaltung wird ein Frühstück serviert.
Bitte lassen Sie uns bis 28.09.2015 per E-Mail an berlin@eco.de wissen, ob Sie teilnehmen werden.