23.01.2020

eco: Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität ist verfassungsrechtlich & europarechtlich besorgniserregend

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. übt in einer Stellungnahme scharfe Kritik an dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichten Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“. Dieser geht weit über die angekündigte Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hinaus und konfrontiert sämtliche Telemediendienste-Betreiber mit immensen finanziellen Belastungen.

Dazu sagt Oliver J. Süme, eco-Vorstandsvorsitzender: „Das vom Bundesjustizministerium geplante Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist datenschutzrechtlich, verfassungsrechtlich und europarechtlich in höchstem Maße besorgniserregend. Es ist mit tiefen Einschnitten in bürgerliche Freiheiten, der Integrität elektronischer Kommunikation und der Vertrauenswürdigkeit digitaler Dienste verbunden. Zusätzlich werden die verpflichteten Unternehmen mit unverhältnismäßigen Kosten in mehrstelliger Milliardenhöhe belastet.“

Für kleine und mittelständische Anbieter von Telemediendiensten bedeutet der technische, organisatorische und personelle Erfüllungsaufwand eine enorme finanzielle Belastung, jedoch ist eine Kostenerstattungs- oder Entschädigungsregelung bislang nicht vorgesehen. Wenn auch die konkrete Ausgestaltung der technischen Vorgaben und datenschutzrechtlichen Maßgaben derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden kann, hat eco auf Grundlage des Entwurfs eine vorläufige  Kostenaufstellung  kalkuliert. Danach ergeben sich Investitions- und Betriebskosten in Milliardenhöhe für die betroffenen Unternehmen.

In einer Stellungnahme adressiert der Verband der Internetwirtschaft außerdem folgende Kritikpunkte:

  • Auskunftspflichten für alle Betreiber von Telemediendiensten
  • Herausgabe von Passwörtern
  • Erfüllungsaufwand für Betreiber von Telemediendiensten
  • Einführung einer Meldepflicht für Betreiber sozialer Netzwerke
  • Datenübermittlung und Datenspeicherung beim Bundeskriminalamt
  • Mangelnde rechtstaatliche Kontrolle

eco kritisiert geplante Erweiterung des Netzwerdurchsetzungsgesetzes Seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Betreiber von sozialen Netzwerken dazu, strafbare Inhalte im Netz innerhalb einer bestimmten Frist und unter Androhung von teils hohen Geldstrafen zu löschen. Seit dem ersten Entwurf kritisiert eco die bedenkliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Strafverfolgung ist Aufgabe des Staates und sollte nicht durch private Unternehmen erfolgen. Mit der jetzt geplanten Erweiterung des NetzDG sollen die Auflagen für die Unternehmen unter anderem mit neuen Meldepflichten, der Weitergabe von IP Adresse und Portnummern von Nutzern gegenüber dem Bundeskriminalamt sogar noch weiter ausgebaut werden. ohne dass der Anfangsverdacht für eine Straftat von einer Behörde geprüft wurde „Wir wünschen uns deutlich mehr Gründlichkeit statt Schnelligkeit in der Gesetzgebung, insbesondere in diesem grundrechtssensiblen Bereich.“

Oliver Süme