Im Februar 2012 hat das Bundeswirtschaftsministerium die bei der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht in Auftrag gegebene„Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen”veröffentlicht. Ergebnis der von Prof. Dr. Schwartmann vorgelegten Studie ist der Vorschlag eines „vorgerichtlichen Mitwirkungsmodells”, demzufolgeInternetzugangsanbieter nach entsprechender Inkenntnissetzung durch Rechteinhaber bei Verdacht auf Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet ihre Nutzer verwarnensollen.
Dies hat eco dazu bewogen, Professor Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu beauftragen,sich mit den Argumenten und Ergebnissen der BMWi-Studie auseinanderzusetzen. eco möchte damit einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um Warnhinweisverfahren leisten. Das nun vorliegende Kurzgutachtenkommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Bedenken gegen ein solches Warnhinweismodell – sowohl aus rechtpolitischer, praktischer, technischer als auch aus europa-, verfassungs- unddatenschutzrechtlicher Sicht – bestehen.