14.06.2018

eco nimmt Stellung zur geplanten europäischen Digitalsteuer

Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Besteuerung von Unternehmen mit einer „signifikanten digitalen Präsenz“ im europäischen digitalen Binnenmarkt. Ziel der Richtlinie soll es sein, Unternehmen, deren Wertschöpfung nicht in Europa stattfindet, stärker in die Besteuerung einzubeziehen.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, den Besteuerungstatbestand einer „significant digital presence“ (Art. 4) einzuführen. Damit sollen Unternehmen besteuert werden, deren Umsätze bzw. Erlöse oder Nutzer in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bestimmte Schwellenwerte übersteigen und die in den jeweiligen Staaten keine Steuern abführen.

Der Verband der Internetwirtschaft hat jetzt eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die Besteuerung einer „signifikanten digitalen Präsenz“ veröffentlicht.

In der Stellungnahme verweist eco darauf, dass der Kommissionsvorschlag für die Einführung einer Digitalsteuer zahlreiche Mängel und Unklarheiten aufweist, die in ihrer Summe einen Beitrag zur Diskriminierung digital erbrachter Dienste und werbefinanzierter Geschäftsmodelle leisten können. Die weitere Verfolgung dieser europäischen Initiative sollte daher kritisch überprüft werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass auch im Rahmen der OECD an einer Lösung für die Behandlung digitaler Geschäftsmodelle im Rahmen der Unternehmensbesteuerung gearbeitet wird, sollten einseitige europäische Vorstöße bis zur Klärung dieser Überlegungen zurückgestellt werden, mahnt der Verband der Internetwirtschaft.

Die faire Besteuerung von Unternehmen macht sich nicht an Medien oder an Vertriebskanälen fest. Sie sollte nach allgemeinen Grundsätzen erfolgen und klar organisiert sein. Jeder Versuch einer Doppelbesteuerung sollte unbedingt vermieden werden, gibt der Verband zu bedenken.

Brussels