30.06.2015

eco Politikfrühstück zur Medienkonvergenz: Medienordnung muss sich an digitales Zeitalter anpassen

Internettelefonie, Web-TV und Radio-Apps auf dem Mobiltelefon – alle diese Medienangebote wurden erst durch die Digitalisierung möglich und stehen für eine zunehmende Konvergenz der Medien. Immer stärker konkretisiert sich die Diskussion um die Folgen dieser Medienkonvergenz auch innerhalb der Reform der Medien- und Kommunikationsordnung, die den Gesetzgeber vor die Herausforderung stellt, wegweisende Änderungen in verschiedenen Rechtsgebieten vorzunehmen.

Die Gäste des 4. eco Politikfrühstücks, darunter Vertreter aus Politik, Wirtschaft und eco Mitgliedsunternehmen kamen um über Chancen und Potenziale, sowie über die Verantwortung für den Gesetzgeber zu diskutieren, die der Strukturwandel der Medienlandschaft künftig mit sich bringen wird. Das klassische Sender-Empfänger-Modell löst sich immer weiter auf, längst ist nicht mehr transparent und nachvollziehbar wo die Verantwortungen innerhalb der bestehenden Medien- und Kommunikationsordnung liegen. Daher gilt es und da waren sich die Gäste einig, in erster Linie darum einen Rechtsrahmen zu entwickeln, der sich an die neue Lebensrealität anpasst und neue Definitionen zulässt.

Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht eröffnete die Diskussion zur Neuverhandlung und Anpassung der Medienordnung an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters. Im Anschluss stellte Folke Scheffel, Referent für Internet- und Medienrecht beim eco die zentralen Punkte und Herausforderungen für den Gesetzgeber bei der Reform zur Medien- und Kommunikationsordnung sowie die aktuelle Kompetenzverteilung in diesem Prozess vor. Die damit verbundenen Forderungen der Internetwirtschaft sind in einem neuen eco Positionspapier zur Medienkonvergenz zusammengefasst, das beim Politikfrühstück erstmals vorgestellt wurde.

Regulatorischen Flickenteppich vermeiden

Mit Blick auf die von der Bundesregierung 2014 einberufene Bund-Länder-Kommission zu den regulatorischen Folgen der Medienkonvergenz betonte eco Vorstand Oliver Süme in der Diskussion, die Bedeutung klar abgestimmter Kompetenzen zwischen Bund und Ländern bei der Internetregulierung. Es dürfe kein regulatorischer Flickenteppich zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden entstehen.

Haftungsgefüge des Telemediengesetzes muss erhalten bleiben

eco rät insbesondere davon ab, tradierte Regulierungsmodelle aus dem Rundfunkbereich auf digitale Medien zu übertragen, da das Internet auf vollkommen anderen technischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen basiere. Ziel jeder Regulierung müsse es sein, Meinungsvielfalt und funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Aus Sicht der Internetwirtschaft spielt hier das Kartell- und Wettbewerbsrecht eine herausragende Rolle. Dieses dürfe sich allerdings nicht an veralteten Geschäftsmodellen ausrichten sondern müsse neue Geschäftsmodelle fördern. Generell müssten offene Tatbestände geschaffen werden und eine Regulierung sollte nur „ex post“ nach Kartellrecht erfolgen. Mit Bezug auf den anzupassenden Rechtsrahmen dürfe das Korsett nicht zu eng geschnürt werden, da die gefundenen Regelungen sonst Gefahr liefen, ständig hinter der technischen Entwicklung zurückzubleiben, so eine entscheidende Position der Gäste.

Medienvielfalt und Wettbewerb in Europa sicherstellen

Europa braucht einen zukunftsfähigen regulatorischen Rahmen für einen wettbewerbsfähigen digitalen Markt. In diesem Zusammenhang  müssen insbesondere auch die aktuellen Regelungen zur Plattformneutralität dringend auf den Prüfstand. Angesichts der nicht mehr bestehenden Ressourcenknappheit, bedarf es nach Auffassung von eco hier auch keiner Zugangsregulierung mehr.

Im Hinblick auf die anstehende Evaluierung der europäischen Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) schlägt eco in diesem Zusammenhang eine Einschränkung des Anwendungsbereichs und eine eindeutige Ausklammerung der Telemediendienste vor. Die AVMD-Richtlinie soll voraussichtlich bis Ende 2016 evaluiert werden. eco wird den Prozess weiter begleiten und sich auch mit Blick auf die Bund-Länderkommission weiter auf Länderebene in die Diskussion einbringen. So wird eco die Chance wahrnehmen, eine Stellungnahme bei der Bayerischen Staatkanzlei abzugeben.