06.01.2020

Gemeinsame Erklärung zu e-Evidence: Grundrechtsschutz bei der Gesetzgebung zu elektronischen Beweismittel wahren

Mit der e-Evidence Verordnung will die EU-Kommission den europäischen Sicherheitsbehörden – also etwa Polizei, Justiz und Verfassungsschutz – einen mehr oder weniger unkomplizierten Zugriff auf Cloud-Daten in Europa ermöglichen. In Brüssel nimmt die Debatte um die Verordnung über den grenzübergreifenden Zugriff auf elektronische Daten jetzt wieder Fahrt auf. Nachdem das Parlament die Beratungen zu dem umstrittenen Kommissionsvorschlag wegen der anstehenden Europawahlen zunächst zurückgestellt hatte, liegen jetzt die Änderungsanträge der Berichterstatter um Birgit Sippel (S&D) erneut auf dem Tisch. Diese unterstreichen die Probleme, die der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission aufgezeigt hat und greifen an mehreren Stellen auch die Bedenken der Industrie über die mangelnde Rechtssicherheit beim grenzübergreifenden Zugriff auf Informationen auf. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat die laufenden Beratungen zum Anlass genommen, um verbändeübergreifend ein Statement an die Kommission und das Parlament zu adressieren und darin insbesondere auf die Beibehaltung rechtsstaatlicher Standards zu pochen.

 

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Brussels