22.02.2013

Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des Leistungsschutzrechts für Presseverleger

Im Januar 2013 befasste sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags mit dem geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Bedauerlicherweise hat in der Anhörung keine Auseinandersetzungmit den verfassungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes stattgefunden. eco und Google haben daher im Nachgang zu der Anhörung ein verfassungsrechtliches Gutachten erstellen lassen, das die komplexenverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Auswirkungen beleuchtet, die ein Leistungsschutzrecht generell sowie insbesondere der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf für Presseverleger mit sichbringen würde. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung des Leistungsschutzrechts als verfassungsrechtlich höchst problematisch anzusehen ist.