25.04.2024

eco kritisiert von Hessen präsentierten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Die Einigung der Ampelkoalition auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren bei Ermittlungen im Internet stößt auf einen Gegenvorschlag im Bundesrat. Die hessische Landesregierung bekräftigt darin ihre Absicht, einen eigenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.

Die schwarz-rote Regierung in Hessen setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, eine Pflicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen einzuführen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierten am 19. April eine entsprechende Initiative. Demnach sollen Provider die Internetkennungen einen Monat lang anlasslos aufbewahren. Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden wie das Landesamt für Verfassungsschutz sollen darauf vor allem zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und Terrorismus zugreifen können. Doch auch für die Verfolgung minderschwerer Straftaten sieht der Entwurf eine Handhabe vor.

Zwar hat sich die Bundesregierung hat sich gerade erst auf den Quick-Freeze-Ansatz zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten zur Strafverfolgung im Verdachtsfall geeinigt, doch die aus Hessen stammende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) befürwortet weiterhin die Vorratsspeicherung von IP-Adressen.

Die aktuellen Entwicklungen bezüglich des Quick-Freeze-Verfahrens sind für eco ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bedauern sie, dass die Bundesregierung bislang nicht die konsequente Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung anstrebt. Sollte diese weiterbestehen oder unter einem neuen Namen fortgesetzt werden, egal ob auf Länder- oder Bundesebene, wäre dies fatal. Es ist an der Zeit, dass die Regierung ihre Verantwortung wahrnimmt und die Bürgerrechte im digitalen Raum ernsthaft schützt. Der Verband der Internetwirtschaft fordert eine klare und umfassende Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Zudem sei es unerlässlich, dass betroffene Unternehmen rasch Klarheit über die geplanten Neuregelungen und die Speicherung von Daten erhalten, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

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