21.05.2014

Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Entwurf der Staatskanzleien muss überarbeitet werden

Am 19. Mai endete die erste Konsultationsrunde der Staatskanzleien über die ersten Eckpunkte zu einem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

In seiner Stellungnahme kritisiert eco die geplanten Verantwortungsregelungen für User Generated Content, die nicht mit den im Telemediengesetz zu findenden Regelungen übereinstimmen. Aus Sicht der Host Anbieter ergibt sich dort eben keine Verpflichtung zu einer proaktiven Kontrolle von Inhalten. Hier muss deutlich nachgebessert werden.

In Bezug auf die geplanten Alterskennzeichnungen für Inhalte (also auch Bilder und Filme) hebt eco in seiner Stellungnahme hervor, dass die Verwendung von Alterskennzeichnungen freiwillig bleiben muss und gegenüber anderen Maßnahmen des Jugendmedienschutzes nicht bevorzugt werden sollte. Grundsätzlich sollten einem Anbieter mehrere gleichwertige Möglichkeiten eingeräumt werden, seinen Verpflichtungen aus dem JMStV nachzukommen. Dies erscheint besonders angesichts der Fülle verschiedener Anbieter und verschiedener Arten von Inhalten geboten.

Generell wäre eine Vereinfachung des Alterskennzeichnungssystems aber zu begrüßen, auch wenn offene Frage hinsichtlich der doppelten Bewertung von Spielen und Filmen offen blieben. Aus Sicht des eco sollte insgesamt stärker darauf geachtet werden, Altersklassifizierungssysteme international anschlussfähig zu halten, um mittel- bis langfristig die Möglichkeit zu einem länderübergreifenden gemeinsamen Standard oder den Anschluss an ein bereits bestehendes Verfahren offen zu halten. Dazu ist eine Flexibilisierung des Alterskennzeichnungssysteme anzustreben. Vor allem internationale Anbieter bräuchten kompatible, gebrauchsfertige und rechtssicher einsetzbare Kennzeichnungslösungen.

eco weist außerdem darauf hin, dass die Erwartungen an technische Lösungen insgesamt realistisch ausfallen müssen. Technische Lösungen wie freiwillige Alterskennzeichnungen können nur einen Baustein in einer Gesamtstrategie von Jugendschutzmaßnahmen darstellen, auf keinen Fall aber die einzige Lösung. Für die Zukunft sollten technische Maßnahmen (freiwillige Alterskennzeichnungen, Jugendschutzprogramme) als Instrument des Jugendschutzes nicht im alleinigen Fokus stehen. Ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz bedeutet aus Sicht des eco vielmehr, die Bemühungen um die Medienkompetenz aller Mediennutzenden zu verstärken und voranzubringen.

Die Staatskanzleien werden die Ergebnisse der Konsultation nun auswerten. Für den 16. Juni 2014 sind dann neue Eckpunkte angekündigt, die anschließend erneut zur Konsultation gestellt werden. Ein erster Entwurf zu einem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird frühestens Ende des Jahres vorliegen. eco wird sich auch am weiteren Konsultationsverfahren beteiligen.

eco Stellungnahme Eckpunktepapier JMStV