Im Januar 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht einige Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber aufgefordert dieBestandsdatenauskunft nach § 113 TKG neu zu regeln. Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 2012 den vom Bundesministerium des Inneren vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desTelekommunikationsgesetztes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft beschlossen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll aufgrundder Entscheidung des Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der manuellen Bestandsdatenauskunft nach§ 113 TKG erfolgen. eco hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Anlass genommen in einer Stellungnahme die für die Internetwirtschaft zentralen Kritikpunkte zu adressieren und Empfehlungen füreine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft auszusprechen.