18.11.2021

Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig: eco begrüßt Schlussanträge des EuGH Generalanwalts

Die deutschen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt im Verfahren BRD/SpaceNet AG, C-793/19. Die anlasslose und generelle Speicherung von Verkehrsdaten stehe nicht im Einklang mit dem Gebot, dass die Speicherung nur die Ausnahme sein dürfe.

Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: „Für eco und SpaceNet sind die Schlussanträge des Generalanwalts eine überdeutliche Bestätigung für das Eintreten gegen die Vorratsdatenspeicherung. Wir erwarten, dass der Gerichtshof sich in seinem Urteil den Schlussanträgen des Generalanwalts anschließt.“

In der Regel folgt das Gericht der Auffassung des Generalanwaltes. Damit würde das Gericht die Bürgerrechte auch bei der digitalen Kommunikation stärken und die Unternehmen bekämen die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit. Ein Urteil des EuGH könnte ab Februar 2022 zu erwarten sein.

„Unabhängig vom EuGH könnte die nächste Bundesregierung ein Zeichen setzen, indem sie die Initiative ergreift und die Aufhebung der Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland anstößt. Die Auffassung des Generalanwaltes ist starkes Signal hierfür und es wäre ein klares Bekenntnis seitens der Regierung“, so Süme weiter.

Oliver Süme