28.03.2012

Wirtschaftsdialog endet ohne Einigung über freiwillige Warnhinweise durch Zugangsanbieter bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen

Die vom Bundeswirtschaftsministerium initiierte Gesprächsreihe „Wirtschaftsdialog“ zwischen Vertretern von Urheberrechtsinhabern und von Internetzugangsanbietern endete am 15. März 2012 ohneEinigung. Gegenstand der Gespräche war die Forderung der Rechteinhaber auf Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung mit Internetzugangsanbietern, derzufolge Internetzugangsanbieter nachentsprechender Inkenntnissetzung durch die Rechteinhaber bei Verdacht auf Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet ihre Kunden verwarnen sollten. Bei mehrfacher Verwarnung sollte, wie bereits nachderzeitigem Recht, der Internetzugangsanbieter aufgrund richterlicher Anordnung gemäß dem urheberrechtlichen Auskunftsanspruch Name und Anschrift des vermeintlichen Rechteverletzers an dieRechteinhaber beauskunften. Die beauskunfteten Daten sollten dann von den Rechteinhabern zur Abmahnung der Nutzer verwendet werden.

eco hat sich von Anfang der Gespräche an gegen ein solches Warnhinweismodell ausgesprochen. Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Vorstand Politik, Recht & Regulierung voneco, kommentierte das Ende der Gesprächsrunde: „Warnhinweisverfahren sind in Deutschland datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich zweifelsfrei unzulässig.” Die Beteiligten des Wirtschaftsdialogswaren sich einig, die Gespräche mit anderem Inhalt fortzusetzen. Im Mittelpunkt der Gespräche sollen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zukünftig „eine breit angelegteAufklärungskampagne”, die Bekämpfung der Werbung auf Webseiten mit illegalem Angebot, eine verbesserte Ermittlungsarbeit sowie die internationale Rechtsdurchsetzung gegen organisierte Kriminellestehen. Ob nach dem Scheitern der Gespräche über eine freiwillige Vereinbarung eine gesetzliche Regelung eines Warnhinweismodells von Seiten der Regierung angestrebt wird, ist derzeit unklar.

Der Gesprächsrunde vorausgegangen war am 03. Februar 2012 die Veröffentlichung der bei Prof. Dr. Schwartmann von der FH Köln durch das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenenvergleichenden Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durchInternetzugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen. Ergebnis der Studie war der Vorschlag eines den Forderungen der Rechteinhaber nach Warnhinweisen entsprechenden „vorgerichtlichenMitwirkungsmodells“.

Am 02. März 2012 hatte eco daraufhin ein Kurzgutachten von Prof. Dr. Hoeren vomInstitut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster veröffentlicht, das sich mit den Argumenten und Ergebnissen der BMWi-Studieauseinandersetzt. Prof. Hoeren kam zu dem Ergebnis, dass erhebliche Bedenken gegen ein solches Warnhinweismodell sowohl aus rechtpolitischer, praktischer, technischer als auch aus europa-,verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht bestehen.

Aus rechtspolitischer Sicht sei insbesondere die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung kritisch zu bewerten. Die Internetzugangsanbieter erhielten zulasten der Nutzer durch das vorgeschlageneWarnhinweismodell Befugnisse, die (Strafverfolgungs-)Behörden oder Gerichten vorbehalten seien. In praktischer Hinsicht stelle sich die Frage, inwiefern Warnhinweise bei Verletzungen vonUrheberrechten in P2P-Netzwerken Erfolg versprechen oder ob Rechtsverletzer nicht auf andere Dienste auswichen. Zudem sei die Beweiskraft einer IP-Adresse erheblich eingeschränkt, da es technischmöglich sei, mittels einer fremden IP-Adresse seine eigene Identität zu verschleiern. Vor dem Hintergrund der Haftungsfreistellung des Internetzugangsanbieters nach der E-Commerce-Richtlinie begegnedas vorgeschlagene Warnhinweismodell europarechtlichen Bedenken. Verfassungsrechtlich verstoße das Modell gegen das Fernmeldegeheimnis der betroffenen Nutzer und die Berufs- sowie dieEigentumsfreiheit der verpflichteten Zugangsanbieter. Aus datenschutzrechtlicher Sicht schließlich sei für das Warnhinweismodell eine Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Datenerforderlich, für die keine gesetzliche Grundlage bestände und in die die Betroffenen Nutzer nicht eingewilligt hätten.

Das Warnhinweismodell war am 29. Februar 2012 zudem Gegenstand der Veranstaltung des eco „PolITalk – Der verwarnte Nutzer – sollen Provider ihre Kunden maßregeln?“. Auf der Veranstaltung stellte der Parlamentarische Staatssekretär imBundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto (FDP) die Ergebnisse der Studie von Prof. Schwartmann vor. MdB Michael Kretschmer (CDU) äußerte dem entgegen Zweifel am Bedarf für ein Warnhinweismodellund verwies auf die Möglichkeit der Abmahnung unter Beschränkung der Kosten. MdB Burkhard Lischka (SPD) zweifelte an der Rechtmäßigkeit des vorgeschlagenen vorgerichtlichen Warnhinweismodells imHinblick auf den damit verbundenen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis.