eco formuliert 5 Kernforderungen für die Umsetzung in Deutschland
Am 12. September tritt der europäische Data Act in Kraft – ein neuer Impuls für die Datenwirtschaft in Europa. Während die EU bereits voranschreitet, droht Deutschland ins Hintertreffen zu geraten, was die bestehenden Unsicherheiten in der Internetwirtschaft zusätzlich verschärft. Die nationale Umsetzung steht weiterhin aus. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. fordert daher von der Bundesregierung, jetzt schnell und entschlossen zu handeln, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und die Chancen des Data Acts nicht zu verspielen.
„Der Data Act hat das Potential Europas Datenwirtschaft innovativer und wettbewerbsfähiger machen – vorausgesetzt, Deutschland handelt zügig und setzt auf eine harmonisierte, europäische Umsetzung mit klaren, effizienten Regeln“, sagt eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. „Wichtig sind klare Zuständigkeiten, Augenmaß bei Sanktionen sowie eine enge Verzahnung mit bestehenden Rechtsakten wie der DSGVO, dem Data Governance Act und künftig auch dem AI Act.“
In einem heute veröffentlichten Papier benennt eco darum 5 konkrete Kernforderungen für die Umsetzung in Deutschland:
- Schlanke Aufsicht: Einrichtung einer kohärenten Aufsichtsstruktur, vorzugsweise mit der Bundesnetzagentur als zentraler Behörde, und klarer Zuständigkeit der BfDI für Datenschutzfragen.
- Sanktionen mit Augenmaß: Differenzierte und verhältnismäßige Bußgelder, Abgrenzung zur DSGVO sowie ein mögliches Moratorium für KMU und Start-ups zu Beginn des Geltungszeitraums.
- Förderung statt nur Kontrolle: Die Behörde sollte auch als Ansprechpartner für Unternehmen agieren und praxisnahe Handlungsempfehlungen bereitstellen.
- Europaweite Rechtssicherheit: Überschneidungen mit DSGVO und DGA adressieren, Leitlinien entwickeln und das geplante Datengesetzbuch als zentrale Lösung nutzen.
- Streitbeilegung: Einrichtung unabhängiger Streitbeilegungsstellen nach dem Vorbild der Schlichtungsstelle Telekommunikation.
Das vollständige Positionspapier „eco Kernforderungen zur Durchführung des Data Acts“ finden Sie hier.
