24.09.2019

eco begrüßt heutiges EuGH-Urteil: „Recht auf Vergessen werden“ gilt innerhalb europäischer Grenzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil zu den Rechten von EU-Bürgern auf Löschung von Informationen aus den Ergebnislisten von Suchmaschinenbetreibern verkündet. Der EuGH entschied, dass Verweise auf Daten, die nach dem „Recht auf Vergessen werden“ entfernt werden müssen, nur innerhalb geografischer Grenzen zu entfernen sind. Außerhalb des mit der EU definierten Gebiets gelten die Regelungen demnach nicht.

Dazu sagt eco Geschäftsführer Alexander Rabe: „Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Gut, allerdings muss dabei Augenmaß bewahrt werden. Eine weltweite Durchsetzung eines Löschanspruchs von Daten kann schnell zu einem ‚race to the bottom‘ führen. Der EuGH hat heute bestätigt, dass das sogenannte Recht auf Vergessen werden auf alle in der EU lebenden Personen angewendet werden muss und mit dieser Entscheidung das Recht nochmal konkretisiert.“

In seinem von eco begrüßten Urteil entschied der EuGH, dass Suchmaschinenbetreiber nur Inhalte auf ihren EU Plattformen entfernen bzw. Recherchen innerhalb der EU verhindern oder erschweren müssen.

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Alexander Rabe