10.09.2020

eco kommentiert NetzDG-Evaluierung: Gesetzliche Verpflichtungen müssen verhältnismäßig bleiben

In seiner gestrigen Sitzung hat das Bundeskabinett den Evaluierungsbericht des 2017 eingeführten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschlossen. Mit dem Bericht sollte die Wirksamkeit des Gesetzes überprüft und gegebenenfalls notwendige Änderungen für eine bessere Normenwirksamkeit herausgearbeitet werden. eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. sieht seine vorangegangene Einschätzung mit dem vorliegenden Evaluierungsbericht bestätigt, der belegt, dass die Ziele des NetzDG in „erheblichen Umfang erreicht“ wurden und kaum weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wiederholt eco seine Bedenken hinsichtlich eines „Overblockings“ von Internetinhalten und plädiert stattdessen für eine gezieltere Strafverfolgung.

Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme:

„Rechtsverstöße zu Hass, Hetze und Beleidigungen werden in der digitalen Welt sehr ernstgenommen. Netzwerkbetreiber hatten bereits in vergangenen Transparenzberichten Erfolge dokumentiert und gezeigt, dass sie ihre Inhalte von sich aus überprüfen und überwiegend aufgrund von Verstößen gegen die eigenen Community-Standards entfernen. Es ist daher natürlich erfreulich, dass nun auch der vom BMJV vorgelegte Evaluationsbericht zeigt, dass das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel einer ,Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken‘ hinsichtlich ,objektiv strafbarer Inhalte‘ erreicht wurde.“

Trotzdem mahnt der eco Vorstandsvorsitzende davor, dass die Verpflichtungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verhältnismäßig bleiben müssen. Süme weiter: „Unsere wiederholt geäußerten Befürchtungen hinsichtlich eines Overblockings von Internetinhalten müssen auch zukünftig ernst genommen und durch präventive Mechanismen abgesichert werden. Es bleibt äußerst bedenklich, wenn ausschließlich Unternehmen über Rechtswidrigkeit und Meinungsfreiheit entscheiden und zwar unter Androhung empfindlicher Bußgelder, und gleichzeitig keine effektive Strafverfolgung stattfindet. So werden Täter nicht zur Rechenschaft gezogen, widerfährt Opfern keine Gerechtigkeit und droht letztlich auch eine Zersplitterung der Rechtsanwendung. Darum brauchen wir nach wie vor eine gesellschaftliche und politische Diskussion darüber, ob mit einer Meldepflicht, die in der politischen Debatte adressierten Probleme wie die Eindämmung von Hass, Hetze und Rechtsextremismus überhaupt effektiv gelöst werden können.“

RA Oliver J. Süme