31.01.2019

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: eco kommentiert zweite Transparenzberichte

Seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Betreiber von Onlineplattformen dazu, strafbare Inhalte im Netz innerhalb einer bestimmten Frist und unter Androhung von teils hohen Geldstrafen zu löschen. Wie im Rahmen des Gesetzes vorgeschrieben, haben die betroffenen Unternehmen heute fristgemäß zum zweiten Mal ihre Evaluationsberichte zum Stand der Umsetzung der Regelungen vorgelegt.

„Ein Jahr nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zeigt sich, dass die Unternehmen Inhalte überwiegend aufgrund von Verstößen gegen die eigenen Community-Standards entfernen, die die Unternehmen ohnehin von sich aus überprüfen. Rechtsverstöße wie Hass, Hetze und Beleidigungen werden auch in der digitalen Welt sehr ernstgenommen.“ Zu diesem Schluss kommt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. anlässlich der heute veröffentlichten Transparenzberichte der betroffenen Internetplattformen. Die Zahlen zeigen, dass die absolute Mehrheit der gemeldeten Inhalte nicht erst aufgrund der Verpflichtungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes entfernt werden.

In der zweiten Jahreshälfte 2018 wurden bei den meisten Unternehmen deutlich weniger Beiträge gemeldet als noch in den ersten sechs Monaten. Zwar kam es bei einigen Unternehmen zu einer Zunahme an Meldungen im Vergleich zum Vorberichtszeitraum, jedoch konnten auch hier im Vergleich zum Vorberichtszeitraum seltener tatsächliche Verstöße festgestellt werden: „Wenn Unternehmen mehr löschen als noch vor einigen Jahren“, so Süme, „ist dies in erster Linie auf extrem verbesserte Technologien sowie ein gesteigertes Problembewusstsein bei den Unternehmen zurückzuführen.“

Staat darf Rechtsprechung nicht an Unternehmen auslagern

Gleichwohl folgt das Gesetz aus Sicht des Verbands einer falschen Logik der Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte: Es ist äußerst bedenklich, wenn ausschließlich Unternehmen über Rechtswidrigkeit und Meinungsfreiheit entscheiden, und dass auch noch unter Androhung empfindlicher Bußgelder, und gleichzeitig keine Strafverfolgung stattfindet. So werden Täter nicht zur Rechenschaft gezogen, widerfährt Opfern keine Gerechtigkeit und droht letztlich auch eine Zersplitterung der Rechtsanwendung.“, sagt Oliver Süme. Der Staat dürfe die Rechtsprechung nicht ausschließlich an Unternehmen auslagern. Das Bundesamt für Justiz müsse nun die Bewertung der Transparenzberichte möglichst zügig vorantreiben, damit die Evaluierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wie geplant bis spätestens 2020 abgeschlossen werden kann.

Die Transparenzberichte der betroffenen Internetunternehmen Google, Facebook und Twitter enthalten Angaben über die Anzahl der halbjährlich eingegangenen Entfernungsersuchen sowie über solche Inhalte, die entfernt wurden. Ferner enthält der Bericht wie allgemeine Informationen über die Verfahren und Richtlinien der Unternehmen zur Entfernung von Inhalten.

Oliver Süme