Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung einer dreimonatigen IP-Adressspeicherung stößt bei der Internetwirtschaft auf Kritik. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. warnt vor Verstößen gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, einem Abbau richterlicher Kontrolle sowie erheblichen finanziellen Belastungen für die Branche.
„Der Gesetzentwurf verfehlt erneut die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft eine anlasslose Überwachungsinfrastruktur ohne nachweisbaren Nutzen für die Strafverfolgung“, erklärt eco Vorstand Klaus Landefeld. „Kritsch bewerten wir unter anderem das Aufweichen des Richtervorbehalts. Eine bloße Benachrichtigung der Betroffenen kann fehlende richterliche Kontrolle nicht ersetzen – zumal nicht einmal eindeutig geregelt ist, ob diese Pflicht bei den Ermittlungsbehörden oder den Diensteanbietern liegt.“
Aus Sicht der Internetwirtschaft verschärft der Entwurf bestehende Rechtsunsicherheiten erheblich. Durch erweiterte Abfragemöglichkeiten, auch gegenüber im EU-Ausland ansässigen Diensteanbietern z.B. Messengern, drohen Zugriffe auf Datenbestände, die nach nationalem Recht gar nicht oder nicht mehr hätten gespeichert werden dürfen. Gleichzeitig sollen Unternehmen verpflichtet werden, neue, technisch komplexe und hochsichere Speicherinfrastrukturen aufzubauen – bei unklarer Rechtslage und ohne belegbaren Mehrwert für Ermittlungen.
„Die Unternehmen sollen erneut hohe Investitionen in eine Infrastruktur leisten, die mit großer Wahrscheinlichkeit rechtlich angreifbar ist. Das gefährdet Grundrechte, schafft Planungsunsicherheit und schwächt den Standort Deutschland“, so Landefeld weiter.
eco fordert daher, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zurückzuziehen und eine grundrechtskonforme, verhältnismäßige Lösung zu entwickeln, die sich strikt an der europäischen Rechtsprechung orientiert. Ermittlungsbefugnisse müssten gezielt, anlassbezogen und unter wirksamer richterlicher Kontrolle ausgestaltet sein.
Zum Hintergrund
- Der Gesetzentwurf sieht eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen und Portnummern vor.
- Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen (u. a. C-793/19, C-794/19 und C-470/21) enge Grenzen für eine Vorratsdatenspeicherung gesetzt.
- Nach Auffassung von eco ermöglicht der Entwurf durch Korrelation mit weiteren Verkehrs- und Nutzungsdaten faktisch umfassende Nutzungsprofile.
- Zudem hat eine Untersuchung des Bundeskriminalamts gezeigt, dass Verkehrsdaten in der Praxis nur wenige Wochen nach ihrer Entstehung für Ermittlungen relevant sind.
- eco hat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme veröffentlicht, die die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen detailliert darlegt.


