02.03.2020

eco kritisiert praxisuntaugliche Mehrfachregulierung beim Jugendmedienschutz

Für eco stellt der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) keine praktikable Lösung für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz dar. Der Verband der Internetwirtschaft begrüßt eine Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes und unterstützt den Grundgedanken, Kindern und Jugendlichen mehr Teilhabe zu ermöglichen. Doch der vorgelegte Entwurf bleibt hinter den selbst gesteckten Zielen in der Praxis weit zurück. Durch die Vielzahl der parallelen Regelungen im Bereich des Jugendmedienschutzes, droht eine Zerklüftung des Rechts, die zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen führen wird.

Oliver J. Süme, eco Vorstandsvorsitzender sagt dazu: „Leider verpasst der Vorschlag zur Novellierung des Jugendmedienschutzes die Chance, eine kohärente Lösung für das digitale Zeitalter zu schaffen. Anstatt das funktionierende Jugendschutz-System zu modernisieren, konfrontiert das geplante Gesetz Anbieter von Telemedien mit einer Mehrfachregulierung und einer doppelten Aufsichtsstruktur. Je nach Angebot sollen Unternehmen bis zu fünf verschiedene jugendmedienschutzrelevante Regelwerke berücksichtigen. Diese Mehrfachregulierung ist absolut praxisuntauglich und teilweise sogar widersprüchlich!“

Ohne kohärente Regelungen entstehen Wertungswidersprüche, die zudem das Risiko eines mangelhaften und divergierenden Jugendschutzes bergen und daher dem Ziel des Gesetzes abträglich sind. Nur bei einer Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen kann eine klare Umsetzung erfolgen. eco spricht sich deshalb für eine einheitliche Umsetzung der AVMD-Richtlinie aus, die im Einklang mit den anderen EU-Staaten steht und fordert unbedingt davon abzusehen eine unzeitgemäße Insellösung für Deutschland zu praktizieren.

Entsprechend beurteilt eco auch die doppelte Aufsichtsstruktur, denn je nach jugendschutzrelevantem Inhalt werden mit dem neuen Gesetz zukünftig gleich drei Organe zur Aufsicht berufen sein: die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz im Bereich des JuSchG, die Kommission für Jugendmedienschutz nebst Landesmedienanstalten im Bereich des Jugendmedien-Staatsvertrages (JMStV) und das Bundesamt für Justiz im Bereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

„Wir fordern Bund und Länder dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um gemeinsam klare und praktikable Lösungen für einen ausgewogenen Jugendschutz ohne Doppelstrukturen zu finden und regulative Inkonsistenzen auszubessern. Diese Lösung sollte auch die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Anbieter in Bezug auf Belange des Jugendmedienschutzes berücksichtigen und bewährte Praktiken wie die Möglichkeit der eigenständigen Altersbewertung durch die Inhalteanbieter selbst beinhalten.“, so Süme.

Zu dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes hat der Verband der Internetwirtschaft eine Stellungnahme verfasst.

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RA Oliver J. Süme