Mit dem geplanten Gesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (PWG) wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Koordinierungsstelle für Digitale Dienste (Digital Services Coordinator/DSC) künftig auch für die Umsetzung der EU-Verordnung über politische Werbung zuständig sein. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt, dass damit auf bestehende Strukturen zurückgegriffen wird und keine weiteren Behörden geschaffen werden. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch eindringlich vor einer massiven Unterbesetzung der zuständigen Stelle.
„Aus unserer Sicht ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste aktuell deutlich unterbesetzt. Das Digitale-Dienste-Gesetz selbst geht von über 91 benötigen Planstellen für den DSC aus – der Haushaltsentwurf 2025 sieht dagegen lediglich 47,8 Stellen vor, von denen aktuell nur etwa 37 besetzt sind. Damit ist noch nicht einmal die Hälfte des ursprünglich errechneten Personalbedarfs erreicht. Es ist offensichtlich, dass diese Ausstattung nicht ausreicht, um die Aufgaben des DSC im Sinne des Digital Services Act (DSA) wirksam zu erfüllen“, sagt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle.
Mit dem PWG soll die Koordinierungsstelle für digitale Dienste auch die Zuständigkeit für die Umsetzung und Aufsicht im Rahmen der EU-Verordnung über politische Werbung erhalten. Ab Ende 2025 kommen folglich weitere Aufgaben auf den DSC zu. Hierfür sollen laut Gesetzesbegründung zusätzliche 17,57 Planstellen eingerichtet werden.
„Wir halten eine deutliche Erhöhung der aktuellen Personaldecke beim DSC für dringend erforderlich, um alle anstehenden Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Eine bessere personelle Ausstattung ist nicht nur für die originäre Aufgabenerfüllung des DSC wichtig, sondern auch, um Unternehmen in Deutschland verlässliche Orientierung und praxisnahe Handreichungen bei der Umsetzung des DSA und künftig des PWG zu geben“, so Koch-Skiba weiter.
eco betont, dass die neuen Vorgaben für die Unternehmen im Zusammenhang mit politischer Online-Werbung auf EU-Ebene festgelegt sind. Die entsprechende EU-Verordnung gilt ab Oktober 2025 unmittelbar. Anpassungen an der EU-Verordnung selbst stehen mit dem PWG nicht zur Debatte. Für Unternehmen bedeuten die EU-Vorgaben erhebliche Herausforderungen. Erste Reaktionen aus der Wirtschaft zeigen bereits, dass Anbieter ihre Angebote im Bereich politischer Werbung einschränken oder ganz einstellen. Vor diesem Hintergrund ist eine funktionsfähige, orientierungsgebende und ausreichend ausgestattete Aufsicht in Deutschland entscheidend.
