15.12.2020

eco Verband: Europäische Vorschläge für Regulierung digitaler Services und Märkte bewahren wichtige Grundprinzipien, bedürfen aber weiterer Konkretisierung

Die heute vorgestellten Pläne der EU Kommission zur Regulierung von digitalen Dienstleistungen (digital services) und digitalen Märkten (digital markets) sind aus Sicht von eco – Verband der Internetwirtschaft ein ambitionierter Aufschlag, der die Komplexität des Themas und des digitalen Marktes angemessen abbildet.

Positiv bewertet eco, dass der Entwurf zum Digital Services Act die wesentlichen Grundpfeiler der E-Commerce Richtlinie beibehält. Kritisch sieht der Internetverband hingegen die geplante Einführung einer neuen Aufsichtsbehörde in Form des Digital Service Coordinators:

„Es ist gut, dass die EU Kommission an Grundprinzipien wie dem Haftungsprivileg für Provider und dem Verbot einer generellen Überwachung der Internetkommunikation nicht rüttelt. Das, sowie auch die Klarstellung, dass Hostingprovider ihr Haftungsprivileg durch freiwillige Maßnahmen erhalten können, gibt den Unternehmen Rechtssicherheit“, sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. „Die geplante Einführung und Ausgestaltung des Digital Services Coordinators erscheint hingegen überdimensioniert und dürfte im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses noch für intensive Diskussionen führen“, so Süme weiter. Eine Aufsichtsbehörde mit derart grenzenlosem Befugnisspielraum in Kombination mit einem solch massiven Strafrahmen könnte der Entwicklung des Digitalen Marktes in der EU nachhaltig schaden. „Hier sollten Parlament und Rat in der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes mehr Augenmaß anlegen“, empfiehlt Süme.

Mit dem Digital Markets Act legt die Kommission einen ambitionierten Wettbewerbsrahmen zum Schutz und zur Stärkung digitaler Märkte vor. „Mit den im DMA enthaltenen Regulierungsansätzen für marktmächtige Digitalkonzerne – sogenannten Gatekeepern – wird die Debatte zur Wettbewerbsregulierung großer Digitalkonzerne zumindest auf europäischer Ebene geführt“, so Oliver Süme. Nun bedürfe es der weiteren Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten und den gesetzgebenden Institutionen darüber, inwieweit die vorgeschlagenen quantitativen Parameter auch in der Praxis dazu geeignet sind, die Gatekeeper-Stellung eines Marktteilnehmers festzustellen. „Am Ende dieser Diskussion wird hoffentlich ein harmonisierter gesetzlicher Rahmen für den europäischen digitalen Markt stehen“, so Süme. „Auch die Konzentration der Zulassung von „trusted flaggers“ beim Digital Services Coordinator sehen wir kritisch.“

Die Kommission hat sich bei den beiden vorgestellten Plänen offensichtlich bemüht, für die sehr unterschiedlichen Dienste und deren verschiedene Geschäftsmodelle differenzierte Regelungen zu treffen. „Naturgemäß entsteht daraus ein komplexes Gefüge. Wichtig sind daher klare Definitionen und Klarheit darüber, wer zukünftig welchen Regelungen unterliegen soll. Einfachheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz sind hier entscheidend. Gerade auch vor dem Hintergrund der vorgesehenen hohen Bußgelder“, ergänzt Süme.

Download der Pressemitteilung

RA Oliver J. Süme