10.06.2020

eco zum geplantem Recht auf schnelles Internet: Ausbauverpflichtungen sind kontraproduktiv

Berlin, 10. Juni 2020 – Mit einer Neufassung des Telekommunikationsgesetzes will die Bundesregierung die Weichen für einen zügigen Glasfaserausbau und für ein Recht auf schnelles Internet garantieren. Ein erster Referentenentwurf zur Gesetzesinitiative ist jetzt an die Öffentlichkeit gelangt. Für den Verband der Internetwirtschaft ist ein rechts- und planungssicheres Regulierungsumfeld die Grundvoraussetzung für den überwiegend privatwirtschaftlichen Ausbau der Gigabit-Netze als wichtigste Säule zum Erreichen der deutschen und europäischen Gigabitziele. Einem Ausbauzwang für die Unternehmen blickt der Verband mit Sorge entgegen.

Dazu sagt eco-Vorstand Klaus Landefeld:

Es ist keine Frage, dass schnelles Internet für alle, die Gesellschaft und Wirtschaft von überragender Bedeutung ist, aktuell mehr denn je: Es stellt sich aber die Frage, ob der hier angedachte Weg eines sehr komplexen, mehrstufigen Verfahrens, das gegebenenfalls zum Ausbauzwang führt, der richtige Weg sein kann. Eine pauschale, gesetzliche Ausbauverpflichtung wird nicht zwingend weiterhelfen, verunsichert die Unternehmen und birgt die Gefahr, lediglich mehr Ineffizienz in den marktgetriebenen Ansatz zu bringen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen werden diese Auflagen schnell grundsätzlich überfordern. Stattdessen sollten innerstaatliche Hürden wie das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht abgebaut werden und einheitliche Anwendung erfahren. Fördermaßnahmen sollten zielgerichtet dort eingebracht werden, wo ein marktgetriebener Ausbau nicht ohne weiteres möglich ist. Außerdem müssen Fördermittel unbürokratischer und effizienter verfügbar gemacht werden, damit wir auch diese Flaschenhälse endlich aufsprengen.“

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