- Digitaler Kinder- und Jugendschutz muss weiterentwickelt werden, ohne digitale Teilhabe unverhältnismäßig einzuschränken.
- eco fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen.
- Vielschichtigkeit der Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen konsequent berücksichtigen und technologieoffen denken.
Berlin, 19.02.2026 – Die Debatte um ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien gewinnt weiter an Dynamik. Vorstöße aus SPD und Union sehen verpflichtende Altersverifikationen und teils weitgehende Beschränkungen vor. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. mahnt zu einer differenzierten, europäisch abgestimmten Lösung und warnt vor pauschalen Verboten.
„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz hat Priorität. Regulierung muss dabei praktikabel, verhältnismäßig und europarechtskonform ausgestaltet sein“, sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco. „Pauschale Verbote werden der Vielschichtigkeit digitaler Dienste und jugendlicher Lebenswelten nicht gerecht.“
Risikobasierter Ansatz bereits etabliert
Viele Plattformen arbeiten bereits heute mit einem auf ihren AGB basierenden Mindestalter. Dieses orientiert sich an Funktionen, Nutzungsmöglichkeiten und den jeweiligen Risiken für Minderjährige. Altersangaben und -prüfungen bei der Account-Erstellung ermöglichen spezielle Teen-Accounts mit standardmäßig aktivierten Schutzmechanismen, etwa Kontaktbeschränkungen, angepassten Privatsphäre-Einstellungen, altersgerechten Empfehlungssystemen, Nutzungsdauerregelungen und Möglichkeiten zur elterlichen Aufsicht.
Ergänzend setzen Unternehmen auf einen Maßnahmenmix gegen illegale Inhalte: Meldeoptionen, enge Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern – darunter Trusted Flagger im Sinne des Digital Services Act (DSA) – sowie priorisierte Meldestrukturen auch für weitere anerkannte Beschwerdestellen. Die eco Beschwerdestelle trägt seit 30 Jahren zur schnellen Entfernung rechtswidriger Inhalte bei.
EU-weiten Rechtsrahmen beachten
Der DSA legt in Artikel 28 und begleitenden Leitlinien verbindliche Vorgaben zum Schutz Minderjähriger auf Online-Plattformen fest. Anbieter müssen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu gewährleisten – altersgerechter Zugang und Altersüberprüfungen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Für sehr große Plattformen gelten zusätzliche Pflichten zur Risikobewertung und Risikominderung.
Aufgrund der vollharmonisierenden Wirkung des DSA dürfen Mitgliedstaaten in bereits geregelten Bereichen grundsätzlich keine entgegenstehenden nationalen Sondervorgaben erlassen.
Altersverifikation technologieoffen und verhältnismäßig gestalten
Die Diskussion um ein allgemeinverbindliches Mindestalter ist untrennbar mit einer effektiven Altersprüfung verbunden. Eine EU-ID-Wallet kann hier für bestimmte Altersgruppen perspektivisch Vorteile bieten, da Verfahren europaweit bekannt und einheitlich wären. Gleichzeitig sollte bei der Auswahl geeigneter Verfahren auf ausreichende Flexibilität geachtet werden. Einseitige gesetzliche Festlegungen auf eine bestimmte Technologie machen Regulierung starr und schränken Innovation ein. Auch Ausfallszenarien müssen berücksichtigt werden.
Zudem haben sich bereits verschiedene wirksame Altersverifikationssysteme etabliert. Eine Reduzierung auf nur eine Methode würde bestehende Systeme verdrängen und müsste sich an strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen messen lassen. Regulierung sollte daher technologieoffen formuliert sein.
Oliver Süme sagt dazu: „Mir fehlt in der politischen Debatte zudem eine klare Abgrenzung zwischen verschiedenen Plattformen und Klarheit darüber, welche Angebotsarten mit dem Ruf nach Altersbegrenzungen adressiert werden sollen.“
eco Umfrage zeigt differenzierte Sichtweise in der Bevölkerung
Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von eco zeigt, dass zwar klare Schutzmechanismen befürwortet werden, zugleich aber praktikable und europaweit einheitliche Lösungen erwartet werden.
„Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Neben regulatorischen Fragen braucht es Medienkompetenz, Aufklärung und eine wirksame Durchsetzung bestehender Regeln“, so Süme. „eco steht für einen konstruktiven Dialog mit dem Ziel, Schutz, Innovation und Teilhabe in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.“
Links:
Eco-Beschwerdestelle: https://www.eco.de/themen/politik-recht/eco-beschwerdestelle/
Eco/YouGov – Umfrage zum Jugendmedienschutz: https://www.eco.de/presse/eco-umfrage-altersbegrenzung-fuer-social-media/


