04.07.2022

eco zur finalen Abstimmung des Digital Services Act (DSA)

Am Dienstag stimmt das EU-Parlament formal über den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) ab. Dazu erklärt eco Geschäftsführer Alexander Rabe:

Der Digital Services Act bietet die Möglichkeit, den horizontalen Rechtsrahmen an die technologischen Entwicklungssprünge der letzten 20 Jahre anzupassen und damit die Ecommerce Richtlinie abzulösen, die den Gegebenheiten der digitalen Kommunikation nicht mehr vollumfänglich gerecht wurde. Als Verband der Internetwirtschaft begrüßen wir, dass der DSA die Grundsäulen der Ecommerce Richtlinie – wie Haftungsbeschränkung auf Basis von Notice und Takedown, Ursprungslandprinzip und das Verbot allgemeiner Überwachung – beibehält bzw. auf diesen aufbaut. Auch begrüßen wir ausdrücklich, dass der DSA, entsprechend unserer Forderung, die Diensteanbieter – Caching-, Hosting- und Zugangsanbieter – um Plattformen erweitert und damit die Möglichkeit schafft, denjenigen Rechtssicherheit bei ihren Aktivitäten zu geben, die mehr können, mehr wissen und auch mehr tun wollen, ohne zugleich die Geschäftsgrundlage für diejenigen zu kompromittieren, die weder die Inhalte kennen, noch über die finanziellen oder personellen Ressourcen verfügen.

Bedauerlich ist allerdings die Situation rund um die Trusted Flagger, wo ein funktionierendes freiwilliges System in ein legislatives Korsett gepresst wurde. Auch die geplanten Filter sehen wir als Verband äußerst kritisch. Die unter dem Dach von eco seit 25 Jahren sehr erfolgreich arbeitende Beschwerdestelle zeigt, dass nur ein auf juristischem Sachverstand basierendes Prüfsystem für vermeintlich illegale Internetinhalte verlässlich funktioniert und Overblocking verhindert.

Klar muss sein: Das Internet ist international, das heißt, nur die EU sollte die Regeln vorgeben. Nach Inkrafttreten des DSA sollten dementsprechend nationale Parallelregelungen, wie beispielsweise das NetzDG, rasch angepasst werden. Damit einher geht auch das Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte, also von Notice und Takedown, welches künftig europaweit deutlich einheitlicher ausgestaltet werden soll.

Auch wenn der DSA sicherlich ein Meilenstein der europäischen Digitalpolitik ist, so wird er nicht auf Jahrzehnte Bestand haben, wie es bei der EC-RL der Fall war. Vielmehr wird es einer kontinuierlichen Anpassung und Fortentwicklung bedürfen.

Aus deutscher Sicht hat mit der Ressortverteilung der Ampel-Koalition die Zuständigkeit für den DSA innerhalb der Bundesregierung ins Bundesministerium für Digitales und Verkehr gewechselt. Naheliegend wäre es entsprechend den Digital Services Coordinator  (DSC) ebenfalls hier anzusiedeln. Damit wäre einerseits sichergestellt, dass die benötigten Strukturen rasch aufgebaut werden können, auf fachliche Expertise zurückgegriffen werden kann und personelle sowie administrative Ressourcen genutzt werden können. Bei der Umsetzung des DSA und der dann zu erfolgenden Einrichtung des DSC wird es jedenfalls auf eine einheitliche und konsistente Handhabung, sowohl in Deutschland als auch in Europa, ankommen.

 

 

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