05.10.2020

Erwartete EuGH-Urteile zur Vorratsdatenspeicherung: eco Verband warnt vor flächendeckender Digital-Überwachung

  • EuGH-Urteile müssen zugunsten des Datenschutzes & der Privatsphäre ausfallen
  • Unternehmen tragen hohes Risiko bei Speicherung hochsensibler Daten
  • eco und weitere Verbände kritisieren Auftrag der EU-Kommission zu Studie
  • Deutsche Vorratsdatenspeicherung beim EuGH: eco unterstützt SpaceNet-Klage

 

Berlin, 5. Oktober 2020 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will am Dienstag, 6. Oktober, in vier verschiedenen Fällen über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Aus Frankreich und Belgien stammen insgesamt drei Klagen, prozessual getrennt davon wird zur selben Zeit auch über die Klage der britischen Bürgerrechtsorganisation Privacy International entschieden. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. setzt sich seit fast 15 Jahren aktiv gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Mit Blick auf die nun anstehende EuGH-Entscheidung warnt der Verband vor einer Verpflichtung zur ständigen Überwachung des Privatlebens und hofft darum auf ein Urteil zugunsten der Grundrechte in Europa. Weiter kritisiert eco, dass Deutschland nun auch seine Ratspräsidentschaft nutzt, um EU-weite Initiativen zur Vorratsdatenspeicherung einzurichten, um so das verdachtsunabhängige Protokollieren von Nutzerdaten voranzutreiben.

„Die Vorratsdatenspeicherung greift massiv in die Bürgerrechte im Bereich des Datenschutzes, dem Schutz der informellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses ein“, sagt der eco Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. „Allein in Deutschland entstehen 520 Millionen Datensätze pro Tag, wenn die Speicherpflicht durchgesetzt werden sollte. Zudem birgt die Vorratsdatenspeicherung auch für Unternehmen enorme Risiken in der konkreten Umsetzung. „Je mehr hochsensible Daten allein auf Veranlassung des Staates zu speichern sind, desto größer sind die Herausforderungen für die Unternehmen, diese Daten zu schützen.“ Süme warnt daher auch vor einer möglichen Überforderung der Unternehmen.

„Ich hoffe sehr, dass der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona folgen wird“, so Süme weiter. „Noch immer versuchen die EU-Kommission oder einzelne Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, die Vorratsdatenspeicherung wiederzubeleben, obwohl die allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten nicht konform mit deutschem oder europäischen Recht war und hoffentlich auch niemals sein wird.“

Auch kritisiert eco den Auftrag der EU-Kommission zu einer Studie, die von Vornherein die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung unterstellt, jedoch nicht deren Erforderlichkeit oder mögliche Alternativen untersucht. In einer im Mai dieses Jahres veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme weisen eco und weitere Verbände auf diese und weitere  Mängel hin.

Deutsche Vorratsdatenspeicherung beim EuGH: eco unterstützt SpaceNet-Klage

eco – Verband der Internetwirtschaft unterstützt die Klage seines Mitgliedsunternehmens SpaceNet zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, die aktuell ebenfalls als Verfahren beim EuGH anhängig ist. eco und SpaceNet erstritten im Juni 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung EU-rechtswidrig ist. In Folge dessen setzte die Bundesnetzagentur den Vollzug der Speicherpflicht für alle betroffenen Unternehmen aus. Die Bundesregierung wollte die gerichtlichen Entscheidungen nicht akzeptieren und zog vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses setzte das Verfahren aus und legte es dem Europäischen Gerichtshof vor, um über die Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit dem EU-Recht zu entscheiden.

Weitere Informationen zum Verfahren gibt ein Hintergrundpapier des eco Verbands

Technische Hintergründe zur Vorratsdatenspeicherung gibt das Fact Sheet Was sind Verkehrsdaten 

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