10.02.2021

Für einen modernen digitalen Datenschutz in Europa – eco Verband fordert harmonisierten Ansatz zwischen TTDSG, ePrivacy-Verordnung und DSGVO

  • Nationale und internationale Datenschutzregeln dürfen sich nicht konterkarieren
  • TTDSG: eco fordert weitere Konkretisierung in Hinblick auf die DSGVO
  • ePrivacy-Verordnung: eco kritisiert geplante Vorratsdatenspeicherung

Berlin/Brüssel, 10. Februar 2020 – Das neue Datenschutzrecht für Telekommunikation & Telemedien (TTDSG) ist am heutigen Mittwoch ohne Aussprache vom Bundeskabinett beschlossen worden. Auf internationaler Ebene wurde am selben Tag ein unter der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft erfolgter Vorschlag zur ePrivacy-Verordnung den stellvertretenden EU-Botschaftern (AStV I) vorgelegt – sie soll die inzwischen veraltete ePrivacy-Richtlinie ersetzen.

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert in diesem Kontext einen kohärenten und harmonisierten Ansatz zwischen dem TTDSG und der geplanten ePrivacy-Verordnung: „Wenn Berlin und Brüssel quasi zeitgleich an Gesetzentwürfen zum Datenschutz und der Privatsphäre im Internet arbeiten, muss klar sein, dass sich nationale und europäische Regelungen nicht konterkarieren“, sagt ecos Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. „Wer hier nicht über nationale Ländergrenzen hinweg denkt, wird zum Innovations-Stopper – wir aber brauchen Enabler für die Digitalisierung von Morgen.“ Zudem müssten beide Gesetze im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung stehen.

 Süme: Cookie-Regelung im TTDSG ist aus der Zeit gefallen

 So hatte das Bundeswirtschaftsministerium in seinem Entwurf zum TTDSG auch einen Teilabschnitt zur weiterhin geltenden ePrivacy-Richtlinie aufgegriffen, um unter anderem die Verwendung von Cookies zu regeln. „Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der es die DSGVO noch nicht gab und Software meistens noch per CD und DVD auf den Rechner gespielt wurde“, sagt Süme. „Noch dazu wird sie obsolet, sobald die ePrivacy-Verordnung die bislang bestehende Richtlinie ersetzen wird.“ In einer Stellungnahme zum TTDSG hatte eco eine Konkretisierung hinsichtlich der Speicherung und dem Abruf von Nutzerdaten – auch im Hinblick auf die geltende DSGVO – gefordert.

ePrivacy-Verordnung: eco kritisiert geplante Vorratsdatenspeicherung 

 Süme begrüßt, dass der neue Vorschlag zur ePrivacy-Verordnung nun stärker im Einklang mit der DSGVO steht als die Vorschläge in den Jahren zuvor, obwohl auch hier noch eine weitere Konkretisierung des genauen Anwendungsbereichs der ePrivacy-Verordnung nötig sei. Die im jetzigen Vorschlag vorgesehene Öffnungsklausel für eine Vorratsdatenspeicherung kritisiert der eco Vorstandsvorsitzende jedoch scharf. Süme: „Um digitale Geschäftsmodelle und zukunftsweisende IT-Technologien wie etwa im Bereich KI zu ermöglichen, brauchen wir klare und gleichzeitig verhältnismäßige Regeln für die Datenverarbeitung – eine flächendeckende Digital-Überwachung würde hier das genaue Gegenteil erreichen.“

Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft war zuvor im November 2020 ein Vorschlag zur ePrivacy-Verordnung diskutiert worden. Der Verband der Internetwirtschaft hatte diesen als herben Rückschritt für die Digitalisierung kritisiert und hierzu ein Eckpunktepapier veröffentlicht.

RA Oliver J. Süme