09.08.2019

Medienstaatsvertrag darf innovative Medienangebote und Verbraucher nicht einschränken

Die Regelungen im aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags könnten innovative mediale Angebote ausbremsen und Internetnutzer zukünftig stark einschränken. Dies kritisiert eco – Verband der Internetwirtschaft im Rahmen des heute beendeten Konsultationsverfahrens der Rundfunkkommission der Länder. Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags sieht erhebliche Einschränkungen bei der Mediennutzung vor: „Die vorgesehenen Regulierungen greifen massiv in die Autonomie der Nutzer ein und verhindern gleichzeitig neuartige digitale Entwicklungen und Angebote nach Kundenwünschen. Dabei sind innovative Medienplattformen genau darum so erfolgreich, weil sie auf die individuellen Bedürfnisse der Verbraucher eingehen und dabei das mediale Erlebnis in den Mittelpunkt stellen“, so Oliver J. Süme.

Folgende 5 Kritikpunkte benennt eco in einer neuen Stellungnahme zur Konsultation des Medienstaatsvertrags:

1.) Medienstaatsvertrag gelingt weiterhin keine ausgewogene Lösung zwischen allen Beteiligten
Auch der neue Entwurf des Medienstaatsvertrags zeigt leider, dass die in den Gesprächen und Stellungnahmen geäußerten Kritikpunkte betroffener Verbände und teilweise auch von Unternehmensvertretern selbst, nur sehr einseitig und größtenteils zu Gunsten der Senderunternehmen berücksichtigt wurden. Nach wie vor ist nicht erkennbar, dass die Rundfunkkommission eine für alle Interessen angemessene, ausgewogene und vor allem innovationsoffene Lösung anstrebt.

2.) Medienstaatsvertrag greift unnötig tief in die Autonomie von Nutzern ein
Die Vorschriften zur Überblendung von Inhalten schaffen ohne Not eine deutlich schärfere Regulierung und machen Überblendungen und Skalierungen von einem Erlaubnisvorbehalt der einzelnen Sender abhängig. Dabei geht der Entwurf des Staatsvertrags deutlich an den technischen Entwicklungen und Nutzungsgewohnheiten vorbei und bevormundet unnötigerweise den Verbraucher.

3.) „Privilegierte Auffindbarkeit“ ist mit der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht vereinbar
Die Vorschriften zur „privilegierten Auffindbarkeit“ einzelner Angebote in Benutzeroberflächen werden insgesamt nicht zur Sicherung der Meinungsvielfalt beitragen. Denn durch eine Privilegierung etablierter und ohnehin schon meinungsstarker Medienunternehmen und Sender werden kleinere Anbieter diskriminiert.

4.) Der Medienstaatsvertrag darf einheitliche Lösungen auf EU-Ebene nicht konterkarieren
Sowohl das EU-Parlament als auch der Rat der EU haben in der Zwischenzeit der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) zugestimmt. Durch eine Überschneidung mit diesen Vorschriften droht der Medienstaatsvertrag an dieser Stelle in einen Konflikt mit europäischem Recht zu geraten.

5.) Änderungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag führen zu Rechtsunklarheiten
Wenn der Anwendungsbereich des Jugendmedienschutzstaatsvertags auf nicht in Deutschland ansässige Anbieter ausgeweitet werden soll, ist eine Harmonisierung mit dem Telemediengesetz unbedingt notwendig, um kongruente Regelungen sowie Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen.

Die ausführliche eco-Stellungnahme zum Entwurf eines Modernisierungsstaatsvertrags steht hier online zur Verfügung.

Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags: Verbände positionieren sich gemeinsam für eine nutzerorientierte Medienregulierung