16.11.2020

Telekommunikationsgesetz: eco Verband kritisiert kurze Frist und mangelnde Abstimmung bei geplanter Gesetzesreform

Mit einem gemeinsamen Entwurf wollen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Telekommunikationsgesetz (TKG) noch in dieser Legislaturperiode grundlegend reformieren und damit den europäischen Kodex für elektronische Kommunikation umsetzen. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. kritisiert scharf, dass für den Diskussionsentwurf vom 6. November mit rund 430 Seiten, der trotz dessen erhebliche Lücken aufweist, lediglich eine 14-tägige Frist für eine Stellungnahme gewährt wird.

Dazu sagt der eco Vorstandsvorsitzende Oliver Süme:

„Die TKG-Novelle wird zu erheblichen Änderungen am Regulierungsrahmen im Bereich Telekommunikation führen und beeinflusst damit nicht nur den Ausbau von Gigabitnetzen, sondern auch die digitale Transformation in Deutschland und Europa. Darum halte ich es für einen groben Fehler, wenn die Politik ein solches, für die gesamte Telekommunikationsbranche zentrales Gesetz, jetzt im Schnellschussverfahren durchbringen will. Auch wenn es grundsätzlich begrüßenswert ist, dass die Politik die jeweiligen Branchenverbände am Verfahren beteiligt, bedarf es Fristen die auch eine angemessene Beteiligung am Konsultationsverfahren sicherstellen, um darauf angemessen zu reagieren. Es ist sehr bedauerlich, dass die offensichtlichen Unstimmigkeiten bei der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien nun zu Lasten der betroffenen Unternehmen gehen. eco appelliert dringend an alle politischen Akteure, dieses Gesetzesvorhaben aus strategischen und taktischen Manövern im Hinblick auf den Wahlkampf herauszuhalten.“

Bei der TKG-Novelle ist die Zustimmung des Bundesrats vorgesehen. Zudem ist bei Änderungen des deutschen Telekommunikationsgesetzes zur Umsetzung europäischer Rechtsrahmen regelmäßig ein Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag angerufen worden, was auch diesmal zu erwarten ist. Somit ist ein Abschluss in dieser Legislaturperiode eine kaum noch zu bewältigende Herausforderung. Ebenso ist die von der EU festgelegte Umsetzungsfrist bis Ende 2020 ohnehin nicht mehr zu halten.

Sofern eine Einigung in den strittigen Punkten wie Vertragslaufzeiten und Sicherheitsanforderungen zeitnah nicht mehr erfolgt und somit auch keine angemessene Frist zur Stellungnahme möglich ist, wäre eine Reduzierung der Gesetzesvorlage auf die unstrittigen Inhalte, wie Anreize zum Ausbau von gigabitfähigen Netzen, der Beschleunigung von Bauverfahren und der Effektivierung von Förderverfahren vorzuziehen, um das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

 

RA Oliver J. Süme