23.04.2021

TKG-Reform: eco bezweifelt Verbraucher-Nutzen für Recht auf schnelles Internet und warnt vor ausgeweiteter Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. sieht deutliche Kritikpunkte an der TKG-Novelle: Der Gesetzgeber hat damit die Chance für einen schnellen Netzausbau verspielt.

Dazu sagt Klaus Landefeld, ecos stellvertretender Vorstandsvorsitzender:

„Gigabit-Infrastrukturen sind essentiell für Bürger, Wirtschaft und Staat, das zeigt sich besonders in der Corona-Pandemie. Ein Anspruch auf schnelles Internet schafft aber keine Gigabitanschlüsse, erst recht nicht über Versorgungspflichten. Diese können nur das letzte Mittel sein und dürfen nicht der nächste Hemmschuh für den Gigabitausbau werden. Anstatt ein einzelnes Haus mit einem 30Mbit/s Anschluss zu versorgen, sollten wir besser auf mehrere hunderte Gigabit-Anschlüsse im privatwirtschaftlich oder geförderten Ausbau setzen.

Für die Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikations-Anbieter dagegen weiter beziehungsweise erneut Geld aufwenden. Wir kritisieren scharf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit im Bundestag die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung ignorieren. Schlimmer noch: Im nun beschlossenen Modernisierungsgesetz wurde die Vorratsdatenspeicherung sogar noch ausgeweitet.“

 

Klaus Landefeld