11.08.2016

Verantwortung beim Kampf gegen den Terror nicht auf Internetwirtschaft abwälzen

Zur aktuellen Forderung des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) nach einer Vereinheitlichung von Telekommunikations- und Telemediendiensten – innerhalb des Maßnahmenpakets zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland – sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht: „Damit würden technologisch hochkomplexe und immens teure Verfahren, die für Telekommunikationsanbieter gelten, auf alle Dienste ausgeweitet. Dabei gibt es bereits für alle Dienste bindende Verpflichtungen zur Auskunft und Herausgabe persönlicher Daten. Weitere gesetzliche Verschärfungen sind daher nicht notwendig“.

Es würde eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft bedeuten, aber nicht die Probleme lösen: Viel sinnvoller sei es, diese Gelder in die Förderung der IT-Ausstattung und Kompetenzen bei Polizei und Staatsanwaltschaften zu investieren. So würden diese in die Lage versetzt, zeitnah korrekte Anfragen bei Dienstebetreibern zu stellen und Geräte von Tatverdächtigen auszuwerten. „Die Unternehmen arbeiten effizient mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen – die Probleme liegen bei der Ausstattung der Behörden und nicht bei der Bearbeitung der Anfragen durch die Anbieter“ sagt Süme. Zudem sei das Aufdecken und Bekämpfen von internationalen terroristischen Strukturen ist in erster Linie immer noch Aufgabe der staatlichen Ermittlungsbehörden.

Besorgniserregend sind die Vorschläge zur Gleichstellung der Telekommunikations- und Telemediendienste vor allem deshalb, weil sie automatisch zum Türöffner werden könnten: Um die Auflagen der Vorratsdatenspeicherung noch vor Inkrafttreten unverhältnismäßig und verfassungswidrig auszuweiten. „Jetzt die Speicherfrist sensibler und privater Daten auch auf Dienste wie Messenger, Social Media- Plattformen und E-Mails ausweiten zu wollen – bevor die Vorratsdatenspeicherung überhaupt umgesetzt wurde – ist purer Aktionismus“, so Süme.
Die beschlossene Vorratsdatenspeicherung ist nach Überzeugung des eco schon jetzt weder mit dem Grundgesetz noch mit Europarecht vereinbar.

„Damit könnten sich unsere schlimmsten Befürchtungen viel schneller bewahrheiten als gedacht: Noch bevor die Vorratsdatenspeicherung überhaupt in Kraft getreten ist, wird auch schon die Ausweitung auf nahezu alle elektronischen Kommunikationsdienste im politischen Raum diskutiert“, sagt Süme.