- Diese 5 Punkte müssen laut eco bei weiteren Beratungen zum neuen Gesetzentwurf berücksichtigt werden
Die Bundesregierung plant, IP-Adressen für bis zu drei Monate zu speichern. Aus Sicht von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. wäre dies ein Rückschritt in der Digitalpolitik: Eine erneute pauschale Vorratsdatenspeicherung gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste. Der Verband fordert stattdessen eine rechtskonforme, verhältnismäßige und technisch umsetzbare Lösung, die sich an den Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) orientiert.
„Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen darf die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt europarechtswidrig – das jüngste EuGH-Urteil lässt daran keinen Zweifel. Wir brauchen Rechtssicherheit statt Symbolpolitik,“ sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
Mit dem Urteil C-470/21 hat der Europäische Gerichtshof zuletzt klargestellt, dass die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar ist. Trotzdem arbeitet die Bundesregierung an einer nationalen Regelung zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen.
eco fordert jetzt, dass ein neuer Gesetzentwurf diese Leitlinien berücksichtigt:
1. Rechtssicherheit statt Dauerstreit
Jede Form der anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung ist vor Gericht gescheitert. Ein neuer Ansatz darf das Vertrauen in digitale Dienste und Technologien nicht untergraben – weder für Bürger:innen noch für Unternehmen. Nur eine präzise, zweckgebundene und kontrollierte Regelung kann Vertrauen schaffen.
2. Speicherfristen auf das Notwendige begrenzen
Laut Ermittlungsbehörden reicht eine Speicherung von IP-Adressen über zwei bis drei Wochen aus. Längere Fristen führen zu unverhältnismäßigen Eingriffen in Grundrechte und erhöhen das Risiko von Missbrauch und Fehlzuordnungen. eco fordert daher eine zeitlich streng begrenzte, zweckgebundene Datensicherung oder den Einsatz des Quick-Freeze-Verfahrens, das Freiheitsrechte besser schützt.
3. Wirtschaftliche Belastungen vermeiden
Die Einführung einer flächendeckenden Speicherpflicht verursacht erhebliche Kosten für Anbieter – von zusätzlicher Infrastruktur bis zu höheren IT-Sicherheitsanforderungen. Diese Auflagen führen zu Preissteigerungen für Endkund:innen und gefährden insbesondere kleinere Anbieter. Ohne Kostenausgleich und realistische Übergangsfristen droht ein Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland.
4.Datenschutz gewährleisten – Missbrauch verhindern
Mit jeder zusätzlichen Woche Datenspeicherung steigt das Risiko von Datenlecks oder unberechtigtem Zugriff. Die Kombination von IP-, Port- und Verbindungsdaten kann tiefgreifende Rückschlüsse auf das Verhalten und die Kommunikation von Nutzer:innen erlauben. eco warnt davor, dass neue Sicherheitsversprechen selbst zur Sicherheitslücke werden könnten.
5. Keine Scheinsicherheit durch Massenüberwachung
Empirisch gibt es keine Belege, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote signifikant verbessert. Professionelle Täter:innen umgehen solche Maßnahmen leicht. Statt massenhafter Datensammlung braucht es gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit.
„Wir stehen für eine digitale Sicherheitsarchitektur, die rechtsstaatliche Prinzipien wahrt und Vertrauen in Technologie stärkt – nicht für Massenüberwachung. Nur mit klaren, rechtssicheren Regeln kann Deutschland digitale Souveränität erreichen,“ so Süme weiter.
Hier die eco Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung herunterladen.


