01.06.2016

WLAN-Gesetz: Schärfere Host-Providerhaftung ist vom Tisch

eco begrüßt, dass die Bundesregierung die Host-Providerhaftung im neuen WLAN-Gesetz nun doch nicht verschärfen wird. „Wir sind erleichtert, dass die Bundesregierung von diesem unsinnigen Vorhaben Abstand genommen hat“, sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht. „Nach jetziger Rechtslage sind Host-Provider verpflichtet, rechtswidrige Inhalte sofort von ihren Servern zu entfernen, wenn sie Kenntnis von ihnen erlangt haben. Andernfalls haften sie. Das ist eine ausgewogene Regelung.“

Die ursprünglich geplante Neuregelung des § 10 im Telemediengesetz (TMG), die eine Haftung für so genannte „gefahrgeneigte Dienste“ schaffen sollte, hätte möglicherweise zahlreiche etablierte und anerkannte Geschäftsmodelle wie cloudbasierte Services oder Social Media Dienste kriminalisiert. Host-Provider hätten faktisch vorab sämtliche Inhalte kontrollieren müssen, die auf ihren Servern liegen. Abgesehen davon, dass dies weder technisch oder finanziell möglich wäre, hätte die Regelung damit die E-Commerce-Richtlinie der EU unterlaufen. „Nach einer langen Zitterpartie haben Host-Provider nun endlich weiter Rechtssicherheit“, sagt Süme.

Der WLAN-Gesetzentwurf soll noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Die öffentliche Diskussion konzentrierte sich während des Gesetzgebungsverfahrens auf die umstrittene Störerhaftung, da diese dem Ausbau des WLANs in Deutschland im Wege stand. Nach Ansicht von eco ist der nun gefundene Kompromiss sachgerecht. Durch einen neuen § 8 Abs. 3 im TMG sollen auch WLAN-Anbieter die allgemeinen Haftungsfreistellungen für Provider bekommen.  „Die Koalition hat eine europarechtlich saubere Lösung gefunden“, sagt Süme. „Die Neuregelung bringt endlich die dringend nötige Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter. Gerichtlichen Unterlassungsansprüchen dürfte damit die Grundlage entzogen sein.“