27.09.2022

eco Verband zur Vorratsdatenspeicherung: „Auch Deutschland muss sich an die Rechtsprechung des EuGH halten“

Das EuGH-Urteil zu den deutschen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung hat neue Diskussionen über das umstrittene Verfahren ausgelöst. Beim Treffen der Innen- und Justizminister der Länder am heutigen Dienstag soll auch die Vorratsdatenspeicherung thematisiert werden. Morgen berichtet die Bundesregierung im Bundestag über die Auswirkungen des EuGH-Urteils.

Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:

„Die Bundesregierung muss sich endgültig von jeder Idee einer Vorratsdatenspeicherung verabschieden und die aktuellen Regelungen aufheben. Auch Deutschland muss sich an die Rechtsprechung des EuGH halten. Nach mehr als 10 Jahren Schwebezustand verdienen Internetuser und Unternehmen Rechtssicherheit darüber, was mit sensiblen Daten passiert. Anstatt weiter über die Vorratsdatenspeicherung zu streiten, sollte die Bundesregierung besser zeitnah alternative Lösungen wie Quick-Freeze oder die Login-Falle diskutieren und den erforderlichen Dialog hierzu initiieren.“

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