11.08.2026

eco zu Priens Plänen für nationales Social-Media-Gesetz: Kein regulatorischer Flickenteppich auf Zeit

Berlin d. 10. August 2026 – Bundesbildungsministerin Karin Prien hat angekündigt, bis Ende des Sommers Eckpunkte für eine nationale Regulierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien vorzulegen. Die deutsche Gesetzgebung soll ausdrücklich als Übergangslösung dienen, bis eine gemeinsame europäische Regelung erreicht ist. 

eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. sieht die Pläne mit Sorge. Bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten werden derzeit unterschiedliche nationale Vorgaben für die Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige diskutiert oder auf den Weg gebracht. Eine zusätzliche deutsche Sonderregelung droht diese Fragmentierung weiter zu verschärfen. 

„Ein nationaler Alleingang wird nicht dadurch besser, dass man ihn als Übergangslösung bezeichnet. Online-Dienste machen an nationalen Grenzen nicht halt. Unterschiedliche Altersgrenzen, Verifikationspflichten und Vorgaben für Plattformen schaffen Rechtsunsicherheit und unterschiedliche Schutzniveaus und helfen damit weder Kindern und Jugendlichen noch den Unternehmen“, sagt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle. „Was wir brauchen, ist ein kohärenter europäischer Ansatz mit einheitlichen, wirksamen und praktikablen Regeln.“ 

Mit dem Digital Services Act verfügt die Europäische Union bereits über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Online-Plattformen. Der DSA enthält auch Verpflichtungen zum Schutz Minderjähriger und folgt in seinem Anwendungsbereich einem vollharmonisierenden Ansatz. Mitgliedstaatliche Sonderregelungen in Bereichen, die bereits vom DSA erfasst werden, werfen daher nicht nur praktische, sondern auch europarechtliche Fragen auf. 

„Dass Plattformanbieter sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche sich sicher in den Social-media Netzwerken bewegen können, steht außer Frage. Genau dafür setzt der DSA bereits einen europäischen Rahmen. Statt jetzt parallel nationale Sonderregime aufzubauen, sollten wir diesen Rahmen konsequent anwenden und dort, wo weiterer Regelungsbedarf besteht, gemeinsam auf europäischer Ebene weiterentwickeln“, so Koch-Skiba. 

Auch bei der von Prien vorgesehenen Altersverifikation über die EUDI-Wallet mahnt eco zu einer realistischen Zeitplanung. Die Mitgliedstaaten müssen EUDI-Wallets bis Ende 2026 bereitstellen; eco geht derzeit von einer voraussichtlichen Verfügbarkeit ab Anfang 2027 aus. Ob die notwendige Infrastruktur zu diesem Zeitpunkt bereits flächendeckend verfügbar und für entsprechende Altersnachweise praktisch einsetzbar sein wird, muss sich daher erst noch zeigen. 

25 Jahre eco Beschwerdestelle Leiterin