26.11.2025

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. zum Stand der CSAM-Verordnung: EU-Rat muss klaren Verzicht auf Suchpflicht auch im Trilog sichern

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Beschlüsse im EU-Rat zur EU-Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM-VO) und den sich damit abzeichnenden Trilogverhandlungen äußert sich eco – Verband der Internetwirtschaft zu den jüngsten Entwicklungen bei der Positionierung der Mitgliedstaaten und ordnet sie im Kontext seiner wiederholt geäußerten Kritik an einer verpflichtenden Chatkontrolle ein.

eco Beschwerdestellen-Leiterin Alexandra Koch-Skiba sagt:

„eco begrüßt insbesondere auch mit Blick auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste, dass der Rat von verpflichtenden Such- und Aufdeckungsanordnungen Abstand nehmen möchte. Auch das Europäische Parlament hat sich in seiner Positionierung zur CSAM-VO gegen eine verpflichtende anlasslose Durchsuchung privater Kommunikation ausgesprochen. Entscheidend ist aus Sicht der Internetwirtschaft, dass sich diese Linie auch im Trilog durchsetzt. Denn eine anlasslose Durchsuchung privater Kommunikation ist grundrechtswidrig, technisch fehlgeleitet und gefährdet die Sicherheit aller. Verpflichtende Such- und Aufdeckungsanordnungen sollten daher am Ende des Trilogs nicht mehr Bestandteil der CSAM-Verordnung sein. Auch jede Form indirekter oder ‚faktischer‘ Suchpflicht für alle Anbieter digitaler Kommunikation würde Verschlüsselung schwächen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass sich Kommission, Rat und Parlament zeitnah auf eine beständige und rechtssichere Grundlage für freiwillige Erkennungsverfahren der Unternehmen einigen.“

25 Jahre eco Beschwerdestelle Leiterin

Das könnte Sie auch interessieren