Zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes erklärt eco – Verband der Internetwirtschaft: Der Entwurf enthält wichtige Ansätze für schnelleren Glasfaser- und Mobilfunkausbau, bleibt aber in zentralen Punkten hinter dem Anspruch eines echten Beschleunigungsgesetzes zurück.
„Der Gesetzentwurf sendet richtige Signale, bleibt aber auf halber Strecke stehen“, sagt eco Vorstand Klaus Landefeld. „Wer Netzausbau beschleunigen will, darf nicht gleichzeitig neue Datenpflichten, unklare Verfahren und zusätzliche Bürokratie einbauen.“
Positiv bewertet eco die Vereinfachung wegerechtlicher Verfahren, das neue Anzeigeverfahren, bessere Mitwirkungsregeln entlang von Bahnstrecken sowie den verbesserten Zugang zu Energieinfrastrukturen für den Mobilfunkausbau. Diese Punkte greifen wichtige Forderungen der Internetwirtschaft auf.
„Die Richtung stimmt dort, wo Verfahren einfacher, Fristen kürzer und Infrastrukturzugänge praktikabler werden“, so Landefeld. „Aus einem Beschleunigungsgesetz wird aber nur dann ein echter Booster, wenn die Regeln in der Praxis auch Tempo bringen.“
Kritisch sieht eco, dass das Anzeigeverfahren nicht konsequent, als Standardverfahren ausgestaltet wird. Die vorgesehene Monatsfrist, zusätzliche Nachweispflichten und unklare Ausschlüsse drohen den Anwendungsbereich erheblich zu verengen. eco fordert eine Zwei-Wochen-Frist, den Verzicht auf unnötige Nachweise und einen breiteren Anwendungsbereich.
„Ein Anzeigeverfahren, das erst nach einem Monat wirkt und durch neue Prüfpflichten ausgebremst wird, ist kein Durchbruch“, sagt Landefeld. „Zwei Wochen müssen reichen. Alles andere ist alter Genehmigungsmodus mit neuem Etikett.“
Auch beim Gigabit-Grundbuch sieht eco Nachbesserungsbedarf. Der Gesetzentwurf strukturiert Informationspflichten zwar neu, weitet Datenlieferungen aber zugleich aus. Besonders problematisch sind schwer belastbar zu erhebende Angaben, etwa zur Netzverfügbarkeit in Gebäuden, Fahrzeugen und Zügen.
„Das Gigabit-Grundbuch darf nicht zum Bürokratie-Grundbuch werden“, warnt Landefeld. „Daten, die Unternehmen mit hohem Aufwand liefern müssen, ohne den Ausbau konkret zu beschleunigen, helfen weder Verbraucherinnen und Verbrauchern noch dem Standort Deutschland.“
Abwartend reagierte der Verband auch auf die Überarbeitung des § 165 TKG, der Zertifizierungspflichten für TK-Netzbetreiber für Komponenten im Kernnetz vorsieht. Der zuletzt bekannt gewordene Gesetzentwurf sieht für die Bundesnetzagentur nun ein Allgemeinverfügungsrecht für die Zertifizierung von Komponenten vor. „Wir analysieren derzeit die möglichen Auswirkungen des angepassten § 165 TKG. Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Netzen sind wichtig und die bestehenden, auf Dialog zwischen BNetzA und der TK-Branche basierenden, Ansätze haben sich bislang als tragbar erwiesen. Allerdings sieht die Bundesnetzagentur in Ihrem derzeitigen Entwurf eines Sicherheitskataloges vor, auch weitere Komponenten außerhalb von Kernnetzkomponenten zur Prüfung zu stellen, dies wird durch das hier vorgesehene weite Allgemeinverfügungsrecht untermauert. Eine einseitige Untersagung ohne vorherigen Dialog könnte sich aber als problematisch erweisen und greift auch in die EIgentumsfreiheit der Unternehmen ein.“ erklärte Landefeld.
Richtig und wichtig ist es auch, den Zugang zu Gebäuden zum Ausbau eines lokalen Glasfasernetzes aufzugreifen, da wir hier in den kommenden Jahren die größten Hürden bei der Versorgung mit Glasfaseranschlüssen der Haushalte erwarten. Ob die vorgesehenen, jahrelange Ausbaufristen hier aber den unmittelbar nötigen Handlungsdruck hervorrufen, mag bezweifelt werden. Ob diese Maßnahme wie vorgeschlagen erfolgreich ist erfordert daher eine regelmäßige Überprüfung.
Klaus Landefeld abschließend: „Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch kein Befreiungsschlag. Die Bundesregierung muss jetzt aus einem ordentlichen Entwurf ein echtes Beschleunigungsgesetz machen: weniger Bürokratie, klarere Verfahren, mehr Investitionssicherheit.“


