12.06.2026

eco zur Verabschiedung des AI Act-Durchführungsgesetz: Guter Rahmen, aber der Vollzug entscheidet

Mit der heutigen Verabschiedung des KI-Durchführungsgesetzes im Bundestag werden wichtige Grundlagen für den nationalen Vollzug der europäischen KI-Verordnung geschaffen. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt weiterhin die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben sowie die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde und Koordinierungsstelle. 

Zentrale Kritikpunkte aus der Kabinettsvorlage aus dem Februar bleiben jedoch bestehen. Das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum bei der Bundesnetzagentur verfügt weiterhin über keine Weisungsbefugnisse. Zwar sieht das Gesetz mit dem Bund-Länder-Ausschuss Künstliche Intelligenz ein Gremium vor, das der strukturierten Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden dienen soll. Verbindliche Kooperationsmechanismen zwischen den zuständigen Behörden werden damit jedoch weiterhin nicht geschaffen. Damit bleibt offen, wie eine bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung der KI-Verordnung in der Praxis sichergestellt werden soll.  

Ohne klare Koordination drohen unterschiedliche Vollzugspraxen, neue Rechtsunsicherheit und zusätzliche Bürokratie für Unternehmen. Gerade Start-ups und Mittelstand brauchen verlässliche Ansprechpartner, konsistente Auslegungshilfen und praxistaugliche Verfahren, damit KI-Regulierung nicht zum Investitionshemmnis wird. 

Positiv bewertet eco den neu eingefügten Evaluationsmechanismus. Er schafft die Möglichkeit, die Wirksamkeit der Vollzugsstrukturen zu überprüfen und die Rolle des Koordinierungs- und Kompetenzzentrums bei Bedarf zu stärken. Die Evaluation sollte zugleich genutzt werden, um zu prüfen, ob Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Länder künftig verbindlicher und strukturierter eingebunden werden müssen. 

Ebenfalls zu begrüßen ist die Absicht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung, sich halbjährlich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft über die Anwendung der KI-Verordnung auszutauschen. Dieser Dialog kann helfen, Umsetzungsprobleme frühzeitig sichtbar zu machen. 

Entscheidend ist nun ein Vollzug, der europäisch kohärent, rechtssicher, verhältnismäßig und innovationsfreundlich ist. Das KI-Durchführungsgesetz darf nicht der Startpunkt für einen föderalen Flickenteppich werden, sondern muss die Grundlage für klare, praxistaugliche und investitionsfreundliche KI-Regeln bilden. 

eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. 333