17.05.2015

eco: Blitzgesetz für Vorratsdatenspeicherung ist unverantwortlich

Zum am Wochenende öffentlich gewordenen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme:

„Mit der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung drohen erneut Investitions- und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen sowie ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung ein so folgenschweres Gesetz derart hastig erarbeitet und jetzt im Eiltempo durchsetzen will. Eine dringend erforderliche politische Grundsatzdebatte wird so im Keim erstickt. Der Gesetzesentwurf wirft viele Fragen auf und dokumentiert, dass sich die Bundesregierung im Detail nicht über die rechtlichen und technischen Herausforderungen einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung bewusst ist. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2010 ist klar, dass eine verfassungskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht möglich ist. Mit dem geplanten Gesetz ist ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht praktisch vorprogrammiert. Leidtragende werden auch dieses Mal die betroffenen Internet- und Telekommunikationsunternehmen sein, die auf Kosten von geschätzt rund 600 Mio. Euro zur Umsetzung einer wertlosen gesetzlichen Regelung sitzenbleiben.“