21.03.2024

Beschluss des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG): eco-Verband betont Bedeutung für Unternehmen und Verbraucher:innen, übt jedoch Kritik an Netzsperren

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag, den 21. März 2024, das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen. Das DDG überführt den auf EU-Ebene verabschiedeten Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht und schafft Zuständigkeiten in Deutschland. Als führender Branchenverband setzt sich eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. für klare Rahmenbedingungen ein, welche die Grundlage für einen kohärenten Binnenmarkt für digitale Dienste bilden und die Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gewährleisten. Dass der Gesetzgeber an den im Telemediengesetz enthaltenen Netzsperren festhält, sieht der Verband kritisch.

Das DDG, das etwa einen Monat nach dem Inkrafttreten des DSA in Europa verabschiedet wird, ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmen und Verbraucher:innen Rechtssicherheit zu bieten. Netzsperren hingegen wirken dem gesteckten Ziel entgegen, da sie in der momentanen Ausgestaltung für Unsicherheit sorgen.

„Nachdem das DDG bereits die von der EU gesetzte Frist verfehlt hat, war es wichtig, die Umsetzung der DSA-Vorgaben in Deutschland zügig auf den Weg zu bringen. Jedoch verpasst der Gesetzgeber mit der Beibehaltung von Netzsperren erneut die Gelegenheit hier ein klares Zeichen zu setzen,“ kritisiert eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme.

“Netzsperren sind weder ein gangbares noch ein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte auf Hosting-Ebene führen Netzsperren lediglich zu einer Zugangserschwerung – und diese kann, wie der Name schon andeutet, jederzeit umgangen werden”, so Süme.

Dem entgegen stehe das “Notice and Take Down”-Verfahren (NTD), das sich mittlerweile als Standardverfahren bewährt habe und eine solide Rechtsgrundlage für die Rechtsdurchsetzung im Internet darstelle. Hier gilt: Anbieter von Online-Diensten sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald sie von diesen Kenntnis erlangen.

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