09.04.2024

eco Beschwerdestelle 2023: Erfolgreich im Kampf gegen illegale Online-Inhalte

  • Von der eco Beschwerdestelle monierte Rechtsverstöße wurden weltweit in über 98 Prozent der Fälle gelöscht
  • 100-prozentige Löschquote bei in Deutschland gehosteten Websites mit strafrechtlich als Kinderpornografie* klassifizierten Inhalten in durchschnittlich 1,86 Tagen
  • hohe Erfolgsquote trotz 17.493 berechtigten Beschwerden zu Rechtsverstößen im Internet
  • Heute Abend: eco polITalk zur Bekämpfung verbotener Internetinhalte! Jetzt anmelden!

Berlin, 9. April 2024 – Die Beschwerdestelle des Verbands der Internetwirtschaft eco stellt am heutigen Dienstag ihren Bericht für das Jahr 2023 vor. Mit 17.493 berechtigten Fällen verzeichnete die eco Beschwerdestelle auch im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand gemeldeter Rechtsverstöße im Internet.

Sexuelle Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche machten weiterhin Großteil (91%) der erhaltenen Beschwerden aus

Hinweise zu sexueller Gewalt und sexuellen Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche, insbesondere Inhalte die als Kinderpornografie im Sinne des § 184b StGB zu qualifizieren waren, machten auch 2023 den größten Anteil der erhaltenen Beschwerden aus. Insgesamt 60.151 Meldungen betrafen diesen Themenkomplex.

Mit 16.573 Fällen machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, die als Kinderpornografie im Sinne des § 184b StGB zu qualifizieren waren, auch 2023 den größten Teil der berechtigten Beschwerden aus.

„Die Zunahme von Beschwerden, insbesondere im Bereich der sexuellen Gewalt und Grenzverletzungen gegen Minderjährige ist erschütternd, doch sie verdeutlicht auch, dass unsere Gesellschaft wachsam ist und sich klar gegen illegale Inhalte positioniert“, sagt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Beschwerdestelle.

„Eine Kernbotschaft der eco Beschwerdestelle ist bei den Menschen angekommen: Jede und jeder kann illegale Internetinhalte melden und damit aktiv zu ihrer Löschung und Strafverfolgung beitragen. Unsere starke Erfolgsquote von 98,35 % bei webbasierten Inhalten weltweit durch Entfernung der Inhalte oder Legalisierung, wie etwa durch Altersverifikation, belegt zudem, dass trotz der Hindernisse durch Verschleierungstechniken oder IP-Blockaden ein effektiver Kampf gegen illegale Inhalte absolut möglich ist. Seit über 25 Jahren engagiert sich eco mit intrinsischer Motivation deshalb dafür, Rechtswidriges zu löschen und Straftaten anzuzeigen. Nicht jeder geschmacklose Inhalt ist automatisch verboten – eine neutrale und gründliche juristische Prüfung von Expert:innen bleibt unerlässlich.“

Missbrauchsdarstellungen konnten weltweit in über 98 Prozent der Fälle gelöscht werden

In enger Zusammenarbeit mit ihren Netzwerkpartnern konnte die eco Beschwerdestelle 2023 wichtige Erfolge erzielen: In Deutschland gehostete Webseiten mit im juristischen Sprachgebrauch noch immer als Kinderpornografie bezeichneten Inhalten, also Darstellungen des sexuellen Missbrauchs, wurden zu 100,0 Prozent und innerhalb von durchschnittlich rund 1,86 Tagen gelöscht.  Weltweit wurden derartige Inhalte in rund 6 Tagen und mit einer Gesamterfolgsquote von 98,35 Prozent entfernt. Die Verfügbarkeitszeiten sind damit im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr sogar gesunken: Dies unterstreicht, wie wichtig die Arbeit der Beschwerdestellen ist, und dass das Prinzip: Löschen statt Sperren weiterhin sehr gut funktioniert.

Mit Blick auf den aktuellen Entwurf für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern der Europäischen Kommission, sagt Koch- Skiba deshalb:

„Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass Löschen statt Sperren der effektivste Weg zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte ist. Die aktuellen Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene sollten diesen Ansatz unterstützen sowie bestehende funktionierende Strukturen sowie Kooperationen besser einbeziehen.“

Wichtige Brückenfunktion der Beschwerdestellen durch anonyme Meldemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger

2023 hat sich erneut gezeigt, dass es wichtig ist, dass illegale Inhalte bei der eco Beschwerdestelle auch anonym gemeldet werden können: Insgesamt erhielt die eco Beschwerdestelle im vergangenen Jahr 65.998 Beschwerden wegen potenziell strafbarer oder jugendmedienschutzrechtlich relevanter Internetinhalte. Knapp zwei Drittel (63,26 %) der Beschwerdeführer:innen  meldeten diese Hinweise anonym.

Illegale Internetinhalte können hier an die eco Beschwerdestelle gemeldet werden.

Heute Abend eco polITalk zu Herausforderungen im Jugendmedienschutz: Bekämpfung verbotener Internetinhalte zwischen Chatkontrolle, Trusted Flagging und Notice & Takedown

Seit über 25 Jahren setzen sich eco und seine Mitgliedsunternehmen engagiert für einen praktikablen Jugendmedienschutz ein. Die eco Beschwerdestelle spielt dabei eine zentrale Rolle im Kampf gegen illegale Inhalte.

Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) sowie der im Gesetzgebungsdiskurs befindlichen CSAM-Verordnung stehen wir vor neuen regulatorischen Herausforderungen. Wie können wir Spannungsfelder lösen? Wie gelingt das Zusammenspiel der relevanten Akteure? Und welche Rolle spielen neue Technologien?

Begleitet von der Veröffentlichung des Jahresberichts der eco Beschwerdestelle 2023 möchten wir diese Fragen und mehr in unserem polITalk diskutieren. Mit:

  • Tabea Rößner, Vorsitzende des Ausschusses für Digitales & MdB
  • Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
  • Sabine Frank, Head of Government Affairs and Public Policy für YouTube
  • Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle
  • Oliver Süme, eco Vorstandsvorsitzender

Datum: Heute Abend, Quadriga Forum, Werderscher Markt 15, 10117 Berlin

Uhrzeit: 17:00 Uhr

Die Möglichkeit zur Anmeldung und alle Details zur Agenda finden Sie hier!

*Dieser „terminus technicus“ des Gesetzestextes dient ausschließlich der Differenzierung zwischen den einzelnen Tatbeständen im Bereich der sexuellen Gewalt und Grenzverletzungen gegen Minderjährige und wird verwendet, wenn es um Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Sinn des § 184b StGB geht. Dies stellt ausdrücklich kein Befürworten der noch immer im Strafrecht verankerten Begrifflichkeit dar.

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