12.09.2019

eco: EuGH erteilt deutschem Leistungsschutzrecht eine Abfuhr

Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger für nicht anwendbar erklärt. Das Gericht folgte damit der Meinung des Generalanwaltes und zog einen Schlussstrich unter die jahrelangen Diskussionen und zahlreichen Gerichtsverfahren. Beim Leistungsschutzrecht handle es sich laut EuGH um eine Vorschrift betreffend einen Dienst der Informationsgesellschaft und somit um eine „technische Vorschrift“, deren Entwurf der Kommission zur Notifizierung hätte vorgelegt werden müssen.

eco hat das deutsche Leistungsschutzrecht von Anfang an kritisiert: „Das Leistungsschutzrecht in Deutschland einzuführen war eine politische Fehlentscheidung. Dieses Gesetz war von Anfang an ein Fiasko und hat zu nichts als Ärger, Unmut und Frustration bei allen Betroffenen auf beiden Seiten geführt. Niemand hat dadurch Einnahmen erzielt – stattdessen haben die Gerichtsverfahren und Gutachten immense Kosten bei allen Beteiligten verursacht.“, so eco Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme. „Leider steht uns mit der im April beschlossenen Richtlinie für ein europäisches Urheberrecht schon das nächste quälende Kapitel des Leistungsschutzrechts bevor, das zur realen Bedrohung für Autoren, Unternehmen sowie Internetnutzer in Europa wird.“ Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe drohen die hohen Investitionen und die Rechtsunsicherheit zu technischen, wirtschaftlichen und juristischen Problemen zu führen.

Mit einer Stellungnahme hat sich eco – Verband der Internetwirtschaft im September an der Konsultation zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie im digitalen Binnenmarkt in Deutschland beteiligt und dabei nochmals die für die Internetwirtschaft zentralen Kritikpunkte, darunter auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, adressiert. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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Copyright-Reform: eco begrüßt Offensive im EU-Parlament gegen europäisches Leistungsschutzrecht