09.09.2019

eco: Kritik zum europäischen Urheberrecht reißt nicht ab

  • Urheberrecht-Richtlinie wird das Internet für immer verändern
  • eco beteiligt sich an Konsultation zur nationalen Umsetzung
  • 5 Kritikpunkte der Internetwirtschaft zur Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie

Das neue Urheberrecht bleibt umstritten. Die EU-Mitgliedstaaten Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Finnland und Schweden hatten gegen die Reform gestimmt. Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich. Deutschlands Zustimmung war letztlich das Zünglein an der Waage und für die notwendige Mehrheit ausschlaggebend. Polen hat gegen die umstrittene EU-Richtlinie zum Urheberrecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bereits Klage eingereicht.

„Mit dem neuen Urheberrecht wird das Gegenteil dessen erreicht, was zuvor wiederholt als das Ziel der Richtlinie ausgegeben wurde. Statt der eigentlichen Urheber profitieren nur die großen Verwertungsgesellschaften und Presseverleger sowie die großen Plattformen. Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht sind eine reale Bedrohung für Autoren, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Internetnutzer gleichermaßen. Die Urheberrecht-Richtlinie hat das Potential, das Internet, wie wir es kennen, für immer zu verändern.“, sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme.

Kleinere Unternehmen werden ihre Dienste einschränken, oder künftig teure Technologien einkaufen müssen, die sich nur die Großen in der Entwicklung leisten können. Es wird zu einer Überfilterung kommen, weil von Diensteanbietern im Zweifel mehr Inhalte als notwendig blockiert werden, um Haftungen zu entgehen. Anbieter von Inhalten und Nutzer werden sich regelmäßig Freigaben erstreiten müssen, so die Prognose von eco. Eine Gratwanderung für alle Beteiligten.

Mit einer Stellungnahme hat sich eco-Verband der Internetwirtschaft jetzt an der Konsultation zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie im digitalen Binnenmarkt beteiligt und dabei nochmals die für die Internetwirtschaft zentralen Aspekte und Kritikpunkte adressiert:

  • Der verpflichtende Einsatz von Uploadfiltern muss europaweit einheitlich verhindert werden.
  • Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups brauchen interessengerechte praktikable Lösungen mit Weitblick.
  • Für die nötige Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie bedarf es klarer Regelungen, Abgrenzungen und Definitionen innerhalb des Gesetzes.
  • Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger bedarf es einer ausreichenden Zitat-/Ausschnittlänge (Snippet), um weiterhin sinnvolle Verlinkungen von Presseveröffentlichungen zu ermöglichen. Gleichzeitig kann so der Verbreitung von Fake-News entgegengewirkt werden.
  • Es braucht verpflichtend einheitliche und maschinenlesbare Angaben des Publikationsdatums bei online Presseveröffentlichungen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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Urheberrecht