08.12.2020

eco kritisiert Entwurf zum Urheberrecht: Innovationsbremse statt fairer Interessensausgleich

Das Bundeskabinett will am 16. Dezember über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrecht-Richtlinie abstimmen, der dann in den Bundestag eingebracht wird. Zuvor wollen sich die Staatssekretäre zu den finalen Abstimmungen bei der Implementierung des Urheberrechts treffen. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bewertet den Gesetzesentwurf nach wie vor sehr kritisch: Die geplanten Regelungen gefährden aus Sicht des Verbands die digitale Innovationskraft Europas, ohne zu mehr Fairness bei der Nutzung geistigen Eigentums im Netz zu führen. Auch die aufrechterhaltene Regelung zur Einführung von Uploadfiltern kritisiert der Verband scharf.

Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: „Das geplante Gesetz belastet die Plattformanbieter unverhältnismäßig und nutzt die gegebenen Spielräume zur Verhinderung von Uploadfiltern nicht. In dieser Form wird das Urheberrecht zur Innovationsbremse für den europäischen Digitalbereich, da sich kleine oder neue Plattformen unter diesen strengen Auflagen kaum noch entwickeln können.“

Mit dem aktuellen Entwurf werden Plattformen dazu verpflichtet, unterbreitete Lizenzvertragsangebote von Rechteinhabern anzunehmen. Dies ist ein direkter Angriff auf die derzeitigen Geschäftsmodelle der Unternehmen. Trotz bestehender Lizenzverträge
müssen Plattformen künftig nicht nur den direkten Rechteverwaltern, sondern auch deren Vertragspartnern, beispielsweise Künstler/innen, unmittelbar Lizenzgebühren bezahlen und damit zusätzlich auch die Aufgaben der Rechteverwalter wahrnehmen.

Zudem sollen Plattformen künftig Beschwerdeprozesse über eine urheberrechtlich erlaubte oder unzulässige Nutzung von Inhalten etablieren, was mit erheblichem Aufwand und immensen Kosten für die Anbieter verbunden ist. Süme: „Nur die Justiz – nicht private Anbieter und Unternehmen – sollte entscheiden, was Recht und was Unrecht ist“

Weiter appelliert der Verband der Internetwirtschaft im Vorfeld des Kabinettstreffens an die Bundesregierung, die aktuell sehr emotional geführte Debatte wieder zu versachlichen. „Wir wünschen uns deutlich mehr Gründlichkeit und Fairness in der Gesetzgebung“, so Süme weiter. „Auch sollten die entsprechenden Leitlinien der EU-Kommission zur Umsetzung des Artikel 17, welche für Anfang des kommenden Jahres angekündigt sind, unbedingt abgewartet werden, bevor das Gesetz gleich wieder vor dem EuGH landet.“

Zudem erscheint nicht nachvollziehbar, wieso eine begrüßenswerte Ausnahme für ,Pastiches‘ nun lizenzgebührenpflichtig werden soll: „Wenn Deutschland die sogenannte Pastiche-Schranke nicht oder nicht vollständig umsetzt, verstößt auch das gegen Europarecht. Diese Rechtsunsicherheiten müssen jetzt schnellstmöglich beseitigt werden“, fordert Süme.

Die Frist zur Umsetzung der Urheberrechtsreform endet am 7. Juni 2021. Der Verband der Internetwirtschaft verdeutlichte zuletzt in einer im November veröffentlichten Stellungnahme seine bereits während der Entstehung der Richtlinie wiederholt geäußerte Kritik.

Die ausführlichen Stellungnahmen des eco zu den beiden Diskussionsentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Ersten bzw. Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts lesen Sie hier bzw. hier.

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