01.12.2021

eco Vorstand Klaus Landefeld zum Koalitionsvertrag: „Überwachungsgesamtrechnung darf nicht nur Lippenbekenntnis bleiben“

Laut Koalitionsvertrag wollen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bis spätestens Ende 2023 eine Überwachungsgesamtrechnung erstellen, mit der Sicherheitsgesetze auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluiert werden sollen.

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich. Mit der geplanten Überwachungsgesamtrechnung stärkt die künftige Bundesregierung die Freiheitsrechte von Bürger:innen und schafft eine wichtige Grundlage für mehr Transparenz gegenüber staatlichen Überwachungsbefugnissen.

Landefeld: Evaluierung bis Ende 2023 dauert zu lange

Nach Ansicht von Klaus Landefeld, stellvertretender Vorstandsvorsitzender beim eco Verband, gilt es nun, die Evaluierung von Sicherheitsgesetzen rasch zu konkretisieren, damit die geplante Überwachungsgesamtrechnung noch deutlich vor Ende 2023 abgeschlossen ist.

Landefeld: „Es ist gut, dass die Ampelparteien die Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg gebracht haben. Jetzt geht es darum, einen konkreten Fahrplan vorzugeben: Welche der zahlreichen Sicherheitsgesetze auf Bundes- und Landesebene werden in der Überwachungsgesamtrechnung einbezogen und evaluiert, wie wird untersucht und auf welcher Datengrundlage. Auf diese Fragen muss die neue Bundesregierung möglichst schnell Antworten geben.

Ich sehe bereits viele gute Ansätze, jetzt muss die Erfassung staatlicher Überwachungsbefugnisse unmittelbar von der Theorie in die Praxis umgesetzt werden. Die Überwachungsgesamtrechnung und die Evaluierung der Sicherheitsarchitektur müssen den Grundstein für die Anpassung der deutschen Sicherheitsgesetze legen. Die Überwachungsgesamtrechnung darf in den nächsten vier Jahren nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben. Diese Pläne gilt es, zügig umzusetzen.

Was den Zeitplan betrifft, hatte ich mir von der künftigen Bundesregierung mehr erhofft: Liegt die Evaluation tatsächlich erst Ende 2023 vor, wird in dieser Legislaturperiode kaum Zeit dafür bleiben, um verfassungsrechtlich gebotene Anpassungen am BND-, G10- und BKA-Gesetz sowie der Strafprozessordnung auch wirklich umzusetzen.“

eco Forderung: Massive Überwachungs-Eingriffe nicht nur evaluieren, sondern auch befristen

Neben einer Evaluierung spricht sich Landefeld zudem klar für eine zeitliche Befristung künftiger Sicherheitsgesetze aus, die besonders schwer in die Grundrechte von Bürger:innen eingreifen. Dies sollte beispielsweise den Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Nachrichtendienste betreffen. Landefeld: „Führt die Bundesregierung zusätzlich eine Befristung für Sicherheitsgesetze mit besonders intensiven Grundrechtseingriffen ein, sorgt sie für eine stetige Debatte um Freiheitsrechte im Bundestag. Der politische Diskurs stärkt das Vertrauen in digitale Kommunikation.“

Gleichzeitig begrüßt Landefeld, dass die Ampel das Bundespolizeigesetz laut Koalitionsvertrag ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung novellieren will. Dies hatte der eco Verband bereits im Vorfeld in seiner Internetpolitischen Agenda gefordert.

Verband fordert klare Ansage zum Ende der Vorratsdatenspeicherung

Ein klares Signal fordert der Verband der Internetwirtschaft nun auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung, nachdem jüngst auch EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt hatte. „Unabhängig vom erst in einigen Monaten zu erwartenden EuGH-Urteil sollte die neue Bundesregierung jetzt eindeutig für die Grundrechte einstehen und die Vorratsdatenspeicherung beenden“, so Landefeld weiter. „Hier hätte ich mir von der Ampel-Koalition eine klare politische Entscheidung gegen eine Vorratsdatenspeicherung erhofft. Diese Chance haben die Koalitionäre zumindest im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise nicht genutzt.“

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Klaus Landefeld