12.02.2020

eco zu Münchner Sicherheitskonferenz: Cyber-Sicherheit wichtiger denn je

Berlin, 12. Februar 2020 – Anlässlich der morgen beginnenden Münchner Sicherheitskonferenz betont eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. die wachsende Bedeutung von Cyber-Sicherheit. Professor Norbert Pohlmann, eco Vorstand IT Sicherheit, betont in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung digitaler Souveränität für die Cyber-Sicherheit: „Sichere digitale Infrastrukturen und digitale Souveränität sind entscheidende Voraussetzungen für die allgemeine Sicherheit im Netz und eine gelingende digitale Transformation“, so Pohlmann. Der Aufbau einer europäischen Dateninfrastruktur, wie sie derzeit von der Bundesregierung im Rahmen des Projekts GAIA-X vorangetrieben werden, sei daher ein richtiges Signal für die europäische Cyber-Sicherheitspolitik.

Gleichzeitig appelliert Pohlmann außerdem an alle Staaten, die IT-Sicherheitsbemühungen der Wirtschaft nicht durch unverhältnismäßige Sicherheitspolitik zu konterkarieren: „Maßnahmen wie Staatstrojaner und Backdoors erhöhen das Risiko für Sicherheitslücken und verschlechtern dadurch die Cyber-Sicherheit für alle Bürger.“

Im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion um Ausschlusskriterien für einzelne Hersteller im Zuge des 5G-Ausbaus plädiert eco für mehr Pragmatismus und eine an Unternehmensrealitäten ausgerichtete Regelung: „Die Sicherheit in 5G Netzen ist elementar, da künftig immer mehr für Wirtschaft und Gesellschaft wichtige Dienste über 5G laufen werden“, betont eco Vorstand Infrastruktur & Netze Klaus Landefeld. Der Einsatz vertrauenswürdiger, anhand eines klar formulierten Sicherheitskatalogs geprüfter Technik spiele hier selbstverständlich eine wichtige Rolle. Dennoch müssten Ausschlusskriterien für einzelne Hersteller nachvollziehbar sein und einen belastbaren Planungshorizont für Netzbetreiber und Diensteanbieter garantieren. „Sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland sind ein valides Kriterium, das auch aus unserer Sicht Teil dieses Sicherheitskatalogs sein und bei eindeutigen Belegen gegebenenfalls auch zum Ausschluss eines Herstellers führen kann“, so Landefeld.

Download PDF
Prof. Dr. Norbert Pohlmann
© eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.