12.06.2023

eco zur Verabschiedung der e-Evidence-Verordnung: Europäischer Datenaustausch muss rechtsstaatliche Prinzipien wahren

Die „e-Evidence-Verordnung“ soll Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen im EU-weiten grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen Providern und Behörden regeln. Der Verband der Internetwirtschaft begrüßt grundsätzlich die darin ausgedrückte Absicht des EU-Parlaments, den europäischen Datenaustausch von Beweismitteln zu beschleunigen, kritisiert jedoch die Vorgehensweise der Verordnung: Erstmalig soll die Herausgabe von Daten nicht mehr davon abhängig sein, ob die verfolgte Tat, dort, wo die Daten ersucht werden, überhaupt strafbar ist.

Im Ergebnis könnten Unternehmen mit Sitz in Deutschland also zur Herausgabe von Daten an Ermittlungsbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, obwohl die verfolgte Tat in Deutschland überhaupt keine Straftat ist.

Zur geplanten Verabschiedung der e-Evidence Verordnung im europäischen Parlament, sagt eco Vorstand Klaus Landefeld:

„Anstatt bei grenzüberschreitenden Ermittlungen die Rechtshilfeverfahren zu beschleunigen und die Kooperation der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden in der EU zu optimieren, erlaubt die e-Evidence-Verordnung nun Behörden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, direkt bei den Unternehmen die Herausgabe und Sicherung von Daten verlangen. Damit stellt die e-Evidence Verordnung rechtsstaatliche Prinzipien in Frage.

Die Herausgabe von Informationen und personenbezogenen Daten von Bürger:innen an Ermittlungsbehörden ,ohne vorherige ordentliche richterliche Prüfung im betroffenen Staat, ist besonders problematisch: Anbieter digitaler Dienste können nicht ausreichend beurteilen, in welchem Umfang die Rechte ihrer Nutzer:innen geschützt sind oder hierzulande übliche Benachrichtigungspflichten bestehen. eco hätte sich hier mehr rechtsstaatliche Stringenz gewünscht und verpflichtende richterliche Prüfungen der Herausgabe oder Sicherung im betreffenden EU-Mitgliedsstaat begrüßt. Stattdessen besteht nun die Gefahr, dass Anfragen unterschiedlicher europäischer Ermittlungsbehörden die Grundrechte von Bürger:innen in der EU nicht ausreichend wahren können.“

Der Verband der Internetwirtschaft kritisiert außerdem, dass Drittstaaten die e-Evidence Regelung der EU nun als Blaupause für eigene Regelungen heranziehen könnten: „Wir befürchten, dass Provider in EU-Mitgliedstaaten sich vermehrt den Herausgabeanordnungen von Drittstaaten ausgesetzt sehen, mit denen möglicherweise Straftaten aus einer völlig anderen Rechtstradition verfolgt werden. Noch dazu ist die Verordnung für deutsche Unternehmen und alle deutschen Bürger:innen generell problematisch, da hier Bedingungen für die Ausleitung von Daten geschaffen werden, die unsere sehr hohen rechtsstaatlichen Standards und Beschränkungen an Datenspeicherung und Datenherausgabe schlichtweg nicht erfüllen.“, so Landefeld.

Die Beratungen zur e-Evidence-Verordnung werden voraussichtlich morgen nach insgesamt fast fünf Jahren abgeschlossen. Nach langen Verhandlungen sind die Vertreter des Europäischen Parlaments auf die Wünsche der Unterhändler des Rates eingegangen.

Im Vorfeld der Verabschiedung hat eco, gemeinsam mit anderen Stakeholdern, folgenden Brief  an die Abgeordneten des EU-Parlaments gesendet.

 

Klaus Landefeld