11.02.2021

Entscheidung über Bestandsdatenauskunft im Bundesrat: eco Verband warnt vor unkontrollierter Daten- und Passwortherausgabe

  • eco Verband kritisiert Verfahren und warnt vor übereilter Entscheidung im Bundesrat
  • Reparaturgesetz der Großen Koalition bringt keine Verbesserung
  • Passwort-Herausgabe bedeutet tiefen Einschnitt in die Privatsphäre

Berlin, 11. Februar 2020 – Bei der 1000. Sitzung des Bundesrats am kommenden Freitag steht auch die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft auf der Agenda. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. warnt vor einer übereilten Entscheidung des Bundesrats und den weitreichenden Konsequenzen auf die Privatsphäre, sollten die Neuregelungen zur Bestandsdatenauskunft in Kraft treten.

„Die geplanten Neuregelungen zur Bestandsdatenauskunft ermöglichen den Zugriff auf sehr sensible Daten – hier sollte der Gesetzgeber keinesfalls übereilte Entscheidungen treffen“, sagt ecos stellvertretender Vorstandsvorsitzender Klaus Landefeld. Er kritisiert das bisherige Verfahren, mit dem Union und SPD das umstrittene Gesetz bisher im Bundestag durchgedrückt hätten, um beispielsweise den Weg für das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zu ebnen.

Aus Sicht von Landefeld wird das sogenannte Reparaturgesetz seinem informellen Namen nicht gerecht: „In der jetzigen Form verdient das Gesetz den Namen Reparaturgesetz nicht, weil es die entscheidenden Punkte eben nicht repariert und sogar neuen Nachbesserungsbedarf schafft.“ Maßgebliche Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung im Juli 2020 getroffen hatten, wurden darin nicht berücksichtigt. Die Karlsruher Richter hatten das Telekommunikationsgesetz und mehrere Fachgesetze des Bundes zur Bestandsdatenauskunft zum Teil für verfassungswidrig erklärt, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis verletzen.

Weiter kritisiert der Verband der Internetwirtschaft scharf, dass Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten gleichermaßen dazu verpflichtet werden sollen, sämtliche unternehmensinterne Daten zur Verfügung stellen, um Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden Informationen zu Passwörtern und anderen Zugangsdaten zu liefern. Landefeld: „Die Herausgabe von Passwörtern ermöglicht den Zugriff auf Online-Konten und damit auf die digitale Identität von Nutzerinnen und Nutzern.“ Darunter fallen Kommunikationsinhalte wie E-Mails, in der Cloud hinterlegte Fotos, Dokumente sowie Chat- und Messengernachrichten, so Landefeld weiter. „Wenn Sicherheitsbehörden dann auf einmal ohne große Hürden alle Daten, beispielsweise intime Fotos, sichten können, ist noch eine viel größere Personenzahl von diesem tiefen Einschnitt in die Privatsphäre betroffen.“

In einem Eckpunkte-Papier verweist der Verband der Internetwirtschaft auf dieses und weitere zentrale Problemfelder. Zuvor hatte eco eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums veröffentlicht.

 

 

Klaus Landefeld