22.06.2017

Erste Bremse für die Vorratsdatenspeicherung: Von eco unterstützte Klage erzielt Etappensieg im einstweiligen Rechtsschutz

  • OVG-Nordrhein-Westfalen-Entscheidung: SpaceNet AG nicht zur Speicherung von Kunden-Telekommunikationsdaten verpflichtet
  • Wichtiges Signal für die gesamte Internetbranche
  • Europarechtliche Bedenken: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte

Die Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen durch einen Beschluss vom 22. Juni 2017 entschieden. Der Internetprovider SpaceNet hatte, unterstützt von eco, bereits im April 2016 Klage erhoben. Ziel der Klage ist, die Vorratsdatenspeicherung durch eine Grundsatzentscheidung endgültig zu stoppen, falls erforderlich auch durch eine Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Wichtiges Signal für die gesamte Internetbranche

Bereits im Dezember 2016 hat der Europäische Gerichtshof erneut ein Grundsatzurteil über die Vorratsdatenspeicherung verkündet: Europäische Mitgliedstaaten dürfen keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung festlegen. Der EuGH hat zudem klargestellt, dass eine Verwendung von Vorratsdaten nur zur Bekämpfung schwerer, nicht aber bereits zur Bekämpfung einfacher Kriminalität legitim ist und der Zugang zu Daten sowie die Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendigste beschränkt werden muss. Darüber hinaus sind Investitionen in Millionenhöhe für die Internetprovider nötig, um überhaupt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die umfassende Datenspeicherung zu schaffen. Mit dem einstweiligen Rechtsschutz für die SpaceNet AG ist heute ein wichtiges Signal für die gesamte Internetbranche gesetzt worden: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Aber jetzt ist es an der Zeit für eine Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen, andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen.“, sagt Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht. „Die Vorratsdatenspeicherung ist eine netzpolitische Fehlentscheidung, vor der wir in der Vergangenheit immer wieder gewarnt haben und die vermeidbar gewesen wäre, wenn sich die Bundesregierung sorgfältiger mit den Einwänden der Wirtschaft auseinandergesetzt hätte“.

eco und SpaceNet forcieren weiter Grundsatzentscheidung

Auch Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG sieht die Position seiner Firma bestätigt: „Es ist schön zu sehen, dass wir mit unserer Klage und dem Eilantrag den richtigen Weg gegangen sind. Auch wenn das Gericht formal zunächst nur über den Eilantrag entschieden hat, findet sich in der Urteilsbegründung einiges, was den Ausgang der Sache zu Gunsten der Position der SpaceNet AG präjudiziert. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet uns, alle Verbindungsdaten unserer Kunden zu speichern und gegebenenfalls Polizei, Staatsanwaltschaft oder Verfassungsschutz darüber Auskunft zu geben. Das ist ein Vertrauensbruch, zu dem wir genötigt werden sollen und dem wir freiwillig niemals zustimmen werden.“

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist im Dezember 2015 eines der unpopulärsten netzpolitischen Vorhaben des letzten Jahres zwar formell abgeschlossen worden, viele rechtliche Fragen sind aber nach wie vor heftig umstritten. Neben der Verletzung von Bürgerrechten greift das Instrument auch in die grundrechtlich garantierten Freiheiten der Unternehmen ein. Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verfasser der Klageschrift, sagt: „Wir begrüßen die Entscheidung, in der aktuellen Fassung widerspricht das Gesetz den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und informationelle Selbstbestimmung, außerdem ist es ein rechtswidriger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Berufsfreiheit der betroffenen Internetprovider“, sagt Bäcker. „Das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich ausgeführt, dass die Vorratsdatenspeicherung generell europarechtswidrig ist. Jetzt sollte die Bundesnetzagentur gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen klarstellen, dass sie die Daten nicht speichern müssen, bis über die Klage endgültig entschieden ist.“

Oliver Süme